Wer A sagt, muss auch B sagen – Kataloglösungen sind auch bei Zweckverbänden möglich

Über die kommunalen Angelegenheiten in ihrer Gemeinde haben die Bürger selbst zu ent­scheiden. Dies war, ist und bleibt richtig. Die Amtsverwaltungen sind nicht legitimiert, an die Stelle der Gemeindvertretung zu treten.

Nur bei einer Direktwahl wären die Ämter legitimiert, kommunale Aufgaben eigenständig wahrzunehmen. Es gibt einen breiten kommunalen Konsens gegen die Direktwahl der Amts­ausschüsse. Die Aufgaben der Amtsverwaltungen bleiben damit klar definiert: Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Gemeinden, Unterstützung bei der Aufgabenwahr­nehmung. Im Konfliktfall ist damit auch klargestellt: Die Gemeinden haben im Verhältnis zu den Ämtern „den Hut auf“.

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Auszüge aus der Rede des innenpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, anlässlich der Verabschiedung des neuen Wahlrechts für Schleswig-Holstein durch den Landtag

„10 von den 16 Landesparlamenten in Deutschland haben mehr als 100 Abgeordnete. Die Durchschnitts­größe liegt bei 108,7. In Hamburg und Sachsen-Anhalt, wo jüngst gewählt wurde, sind es 121 bzw. 105. Von lauten Debatten über die Größe der Parlamente/Bürgerschaft ist nichts zu hören.

Nicht die Zahl der Abgeordneten entscheidet über das Ansehen eines Parlamentes, sondern die Qualität der Arbeit. Dies gilt auch für Schleswig-Holstein. Das ständige Rufen nach weniger Abgeordneten halte ich für den falschen Schwerpunkt der Debatte.

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Bei Verdacht von Preisabsprachen bei Feuerwehrfahrzeugen: Gemeinden können sich an das Bundeskartellamt wenden

Betroffene Gemeinden können beim Bundeskartellamt erfragen, ob von ihnen ange­schaffte Feuerwehrfahreuge in den Listen der Firmen aufgeführt sind, die verdächtigt sind, Preisabsprachen getroffen zu haben. Der hierfür relevante Zeitraum liegt zwischen 2001 und Mai 2009. Dies ist der Zeitraum, zu dem das Bundeskartellamt ermittelt hat. Dies geht aus Informationen hervor, die Innenminister Klaus Schlie den Landtagsabgeordneten Werner Kalinka und Markus Matthießen auf deren Anfrage übermittelt hat. Kalinka und Matthießen hatten sich am 3. März 2011 an den Minister gewandt, nachdem entsprechende Vorwürfe bekannt geworden waren.

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1000 Widerstandshandlungen 2010 gegen Polizeibeamte in Schleswig-Holstein

Im Jahr 2010 hat es in Schleswig-Holstein rund 1.000 Widerstands­handlungen gegen Polizeibeamte gegeben. Dies sind rund 20 pro Woche, also 3 an einem Tag. Bei den Widerständen wurden nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GdP) 282 Polizeibeamtinnen und -beamte verletzt. Die Zahlen machen eindrucksvoll deutlich, dass deutlicher diejenigen zur Verantwortung gezogen werden müssen, die Amtsträger körperlich attakieren. Ob Polizeibeamte, Vollstreckungs­beamte oder andere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – sie arbeiten für den Staat. Deshalb sind Widerstandshandlungen auch Angriffe gegen die staatliche Ordnung.

Zur finanziellen Situation der Kommunen

In einer ganztägigen Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses wurde im Landtag über die finanzielle Situation der schleswig-holsteinischen Kommunen beraten. Die Landesregierung hatte dazu einen Bericht vorgelegt (Drucksache 17/664).

In der qualifizierten wie tiefgehenden Anhörung und Diskussion wurden sowohl die problematische Belastung mit Pflichtaufgaben deutlich, wie auch die Notwendigkeit, dass die Kommunen auch selbst zu Einsparungen kommen müssen. Zu letzterem Punkt gab der Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Bunds der Steuerzahler, Rainer Kersten, eine bemerkenswertes Statement ab: 

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Täter unter 21 Jahren sind die Problemgruppe Nr. 1

„Die Gewalt-, Raub- und Rohheitsdelikte steigen weiter an. Sie prägen die Kriminalitätslage. Die spiegelt wider, was auch bundesweit sichtbar ist“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, zur Kriminalitätsentwicklung 2010.

Besonders deutlich wie erschreckend werde dies bei Tätern unter 21 Jahren. 58 % aller Raubdelikte und 43 % aller Körperverletzungen würden von dieser Altersgruppe verübt. Höchst auffällig sei auch, wie schlimm der Einfluss von Alkohol gerade bei dieser Tätergruppierung sei: 41 % hätten Gewalt- und Rohheitsdelikte unter Alkoholeinfluss begangen. Der Abgeordnete: „Es kann doch nicht ernsthaft in Frage stehen, dass hier wirksamer angesetzt werden muss. Es geht vor allem um Täter, die mehrfach oder häufig in Erscheinung treten. Täter unter 21 Jahren sind die Problemgruppe Nr. 1.“

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Nicht ein Weniger, sondern ein Mehr an Bürgernähe muss das Ziel auch der Finanzbehörden sein

Kritik am Wegfall der Möglichkeit beim Plöner Finanzamt, Steuerbescheide vor Ort mit Hilfe der Mitarbeiter auszufüllen und abschließend zu bearbeiten, hat der Landtagsab­geordnete Werner Kalinka geübt. Dazu werde es weiteren Diskussionsbedarf geben. Es sei ohnehin problematisch, eine Regelung, von der noch im vergangenen Jahr 12.000 von 40.000 Steuerzahlern Gebrauch gemacht hätten, so auf die Schnelle umzustellen.

Der Wegfall bedeute ein Weniger an Bürgernähe. Deshalb gebe es dazu auch berechtigte Proteste. Ziel der Finanzbehörden dürfe jedoch nicht ein Weniger, sondern müsse ein Mehr an Bürgernähe sein. Gerade für diejenigen, die eine einfache Steuerer­klärung abzugeben hätten, sei der bisherige Weg ein sehr geeigneter gewesen.

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Das Ehrenamt muss gestärkt, nicht geschwächt werden

„Das Jahresessen meist vor Weihnachten ist eine langjährige Tradition in Gemeinden und eine Dankeschön-Geste, wie sie in vielen Unternehmen, Vereinen und anderswo selbst­verständlich ist. Dazu sind mancherorts auch die anderen ehrenamtlich besonders engagierten Bürger eingeladen. Ein solcher Abend motiviert häufig mehr als viele Briefe oder Aufrufe. Es kann nur Kopfschütteln aus­lösen, wenn die Plöner Kreisverwaltung meint, dass eine Gemeinde noch nicht einmal mit einer Einladung zu einem Essen Danke sagen darf“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtags­fraktion, Werner Kalinka, zu dem Bericht, dass das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön verlange, dass Ascheberger und Nehmtener Gemeindevertreter die Kosten für ein entsprechendes Essen selbst zu zahlen hätten.

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Reaktion auf Zensus bislang eher verhalten

Von den rund 1,2 Millionen im Rahmen der Zensus-Befragung angeschriebenen Gebäudeeigentümern in Schleswig-Holstein und Hamburg haben bislang erst rund 510.000 geantwortet. Diese Zahl wurde vom Statistischen Landesamt dem Innen- und Rechtsauschusses des Landtages mitgeteilt.

„Dies ist eine eher verhaltene Reaktion“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka. Immerhin laufe die Befragung seit Anfang Januar 2011. Auch wenn es sicher Doppel-Schreiben gebe, so sei diese Zahl erheblich steigerungsbedürftig: „700.000 Schreiben sind bislang ohne Antwort“. Im Mai solle bereits die abschließende Befragung erfolgen.

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Welche Politiker wollen wir?

CDU, FDP und SPD schlagen ein Wahlrecht mit der Landtagsgröße von 69 Abgeordneten vor – in dieser Größe das zweitkleinste Parlament der Republik (Durchschnitt: 108,7). Der Vorschlag zu einem wenigstens hälftigen Verhältnis von Direkt- und Listenmandaten ist Normalzustand im Bund und den meisten Ländern. Mit dem Vollausgleich von Überhangmandaten wird dem Wunsch der kleinen Parteien entsprochen. Nichts daran ist ungewöhnlich.

Dramatisch aber die Schlagzeilen nach der Wahlrechtsanhörung vom vergangenen Mittwoch, z.B.: „Ein Landtag mit bis zu 140 Sitzen?“. Anwalt Dr. Mecklenburg hatte diese unwahrscheinliche Folge in den Raum gestellt; er klagte übrigens für Grüne und SSW vor dem Verfassungsgericht. Die Berichterstattung über die (ganztägige) Anhörung wurde zum Scherbengericht. Vielleicht auch, weil viele Journalisten schon nach zwei Stunden gegangen waren.

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