Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich seit 2005 nachhaltig verbessert

„Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich seit 2005 nachhaltig verbessert. In Schleswig-Holstein gab es seinerzeit rund 180.000 Arbeitslose, jetzt liegt die Zahl unter 100.000. Diese sehr erfreuliche Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diejenigen, die derzeit keine sichere Arbeitsstelle haben, es nicht einfach haben, Arbeit zu finden“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Debatte des Landtages.

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Eine Garantie gegen Terrorismus gibt es nicht

In der Debatte des Landtages zum Verfassungsschutzbericht 2010 erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Werner Kalinka:

„Der Extremismus ist und bleibt die größte Gefahr für die Demokratie. Er ist durch Intoleranz, Ausgrenzung und Hassbereitschaft gekennzeichnet. Dies sind keine Werte der Demokratie, deshalb stehen sie im Gegensatz zu ihr.

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Jugend Task Force/Jugendliche Intensivtäter/Landtag

Der innenpolitische Srecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:

„Der Staat darf nicht zuschauen, wenn Bürger attackiert oder gar verletzt werden. Und wenn dies schon junge Leute tun, weil sie „einfach Bock darauf haben“, ist dies sehr schlimm.

58 % aller Raubdelikte und 48 % aller Körperverletzungen werden in Schleswig-Holstein von unter 21-jährigen verübt. 41 % der Gewalt- und Raubdelikte geschehen unter Alkoholeinfluss.

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Landtag nimmt sich der HSH Nordbank an

Im Landtag wurde über eine Resolution zur Zukunft der HSH Nordbank debattiert. Ihre Kernpunkte lauten wie folgt:

1. Der Landtag begrüßt, dass das EU-Beihilfeverfahren zur HSH Nordbank nach rund zweijähriger Dauer mit einer Genehmigung der von den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg gewährten Rettungsmaßnahmen endet. Hierdurch erhält die Bank die benötigte Rechtssicherheit für ihren Fortbestand und damit Planungssicherheit, um sich als Geschäfts- und Mittelstandsbank in Norddeutschland zu positionieren.

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Glücksspielgesetz für Schleswig-Holstein

Am Mittwoch 14. September 2011 findet die abschließende 3. Lesung statt. Gegenüber bisherigen Entwürfen gibt es u.a. folgende wesentliche Änderungen, für die Werner Kalinka sich eingesetzt hat:

  • Das Gesetz tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft, in seiner vollständigen Wirkung allerdings erst am 01. März 2012. Bis dahin ist Zeit, zu einer bundeseinheitlichen Lösung zu kommen.
  • Lizenzen aus anderen EU-Ländern gelten nicht automatisch in Schleswig-Holstein.
  • Es wird keine eigene Anstalt für die Lizenzvergabe in Schleswig-Holstein gegründet. Die Entscheidung über Lizenzvergaben liegt bei der Landesregierung.
  • Über eine Verordnung werden die Zuverlässigkeitskriterien für Betreiber geregelt.
  • Die Kontrollmöglichkeiten und -befugnisse werden deutlich ausgeweitet.
  • Berichtspflichten über die Wirksamkeit des Spielerschutzes werden verstärkt.
  • Der Spielerschutz wird bundeseinheitlichen Regeln angepasst.
  • Bei der Suchtprävention gibt es weitere Verbesserungen.
  • Online-Konzessionen für Spielbanken sollen nur für die in Schleswig-Holstein ansässigen Spielbanken erteilt werden.

Wichtig auch: Nach den parlamentarischen Beratungen des Glücksspielgesetzes ist die bundesweite Einheitlichkeit des Lottoblocks gewährleistet.

Spielhallengesetz für Schleswig-Holstein

Am 14. September 2011 werden im Landtag Eckpunkte für ein Spielhallengesetz verabschiedet. Diese umfassen z. B. die Einführung von Mindestabständen zu bereits bestehenden Spielhallen, Verbot von Mehrfachkonzessionen, keine Erlaubnis für Spielhallen in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen, eine tägliche Sperrzeit von mindestens 7 Stunden, eine Ausweispflicht für Spieler und Grenzen bei der äußeren Gestaltung von Spielhallen. Die Landesregierung wird zugleich aufgefordert, für die Sitzung des Landtages im November 2011 den konkreten Entwurf für ein Spielhallengesetz für Schleswig-Holstein einzubringen. Der Abgeordnete Werner Kalinka hatte seit Monaten ein solches Gesetz vorgeschlagen. Entsprechende Planungen gibt es auch in Hessen, in Berlin ist ein Gesetz bereits verabschiedet.

Informationen zum Feuerwehrführerschein

Im Jahr 1999 wurden EU-weit neue Führerscheinklassen eingeführt. Für freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste wurde es in der Folgezeit im Nachwuchsbereich immer schwieriger, ausreichend Fahrer für die schwereren Einsatzfahrzeuge zu bekommen: konnte man mit dem Führerschein der alten „Klasse 3“ noch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen lenken, waren dies ab dem 01. Januar 1999 mit dem neuen Autoführerschein der „Klasse B“ nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen.

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Neuregelung des GEZ-Systems ist richtig

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka:
„Die Neuregelung des GEZ-Systems in Richtung einer einheitlichen Haushaltsabgabe ist richtig. Seit Jahren hat es deutliche Kritik an dem bürokratischen System gegeben, über das sich viele Gebührenzahler auch hinsichtlich der Art und Weise der Ansprache durch die GEZ geärgert haben.

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Haushaltssanierung darf nicht durch Radarfallen erfolgen

„Die Einführung von 28 neuen Radarfallen in Lübeck wäre der falsche Weg. Lärmschutz und Verkehrsberuhigung sind natürlich richtige Maßnahmen. Mit Radarfallen werden diese jedoch nicht erreicht, sondern erwecken nur den Eindruck, dass es um Mehreinnahmen für die Stadt Lübeck geht“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, zu entsprechenden Planungen des Lübecker Innensenators.

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Weitere Schwächen beim Zensus 2011 aufgeklärt

Von ersten Antwortschreiben an das Statistische Amt zum Zensus 2011 wurde nur die Angaben auf dem Briefumschlag, nicht aber der Inhalt der Antwort der Angeschriebenen, für das weitere Bearbeitungsverfahren eingearbeitet. Dies hat der Vorstand des Statistischen Amtes Hamburg/Schleswig-Holstein auf Fragen des innenpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in der gestrigen Sitzung (31. August 2011) des Innen- und Rechtsausschusses mitgeteilt.

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