Landtags-Petitionsausschuss: JVA-Schließung Flensburg fand keine parlamentarische Mehrheit

Der Petitionsausschuss hat am 18.01.2011 folgenden Beschluss gefasst:

„…Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine kurzfristige Entscheidung für eine Schließung der Justizvollzugsanstalt Flensburg keine parlamentarische Mehrheit im Schleswig-Holsteinischen Landtag gefunden hat. Die Landesregierung wurde am 15.12.2010 vom Parlament aufgefordert keine finanzwirksamen Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg einzuleiten. Von Einleitung finanzwirksamer Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg sowie der JVA Itzehoe ist der Finanzausschuss zu beteiligen.

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Der Kreis ist für die bedarfsgerechte Notfall-Rettung im gesamten Kreisgebiet verantwortlich

„Der Kreis Plön, nicht das Land ist Träger des RettungsdIenstes. Der Kreis ist nach § 6 des Rettungsdienstgesetzes verpflichtet, dass der Rettungsdienst bedarfsgerecht im gesamten Kreisgebiet sichergestellt ist. Daran habe ich den Kreis aus Sorge um die Situation in Lütjen­burg und der Region nachdrücklich erinnert.“ Mit diesen Worten hat der Landtagsab­geordnete Werner Kalinka die Kritik von Herrn Blöcker an seinen Aussagen entschieden zurückgewiesen.

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CDU/FDP-Antrag zur Stärkung des Ehrenamtes wird einstimmig vom Landtag angenommen

Eine große Stunde für das Ehrenamt im Landtag. Am Ende einer farbigen Debatte fand der Antrag von CDU und FDP zur Stärkung des Ehrenamtes auch die Stimmen der SPD, von Bündnis90/Die Grünen und des SSW. Die Linke enthielt sich. Damit wurde der Antrag einstimmig angenommen. Er ist auf der Internetseite des Landtags unter der Drucksachennummer 17/1190 einzusehen. Für die Koalition sprachen Werner Kalinka und Jens-Uwe Dankert.

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Zur Frage der Unterstützung einer Gesundheits-gGmbH (Notarztversorgung) durch einen Kreis

Aus der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG) folgt eine Allzuständigkeit der Kommunen für die Regelung der Angelegenheiten ihrer örtlichen Gemeinschaft. Die Kommunen – auch die Kreise – sind dabei verfassungsrechtlich befugt, wirtschaftliche Unternehmen zu errichten, zu übernehmen oder sich daran zu beteiligen. Ein Kreis kann also auch Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung in privater Rechtsform erfüllen. Wenn ein Kreistag bzw. Hauptausschuss die Aufgabenerfüllung in privater Rechtsform wählt, so kommt ihm hierbei ein weiter Einschätzungsspielraum zu – solange es sachgerechte, kommunalpolitisch motivierte Gründe des Gemeinwohls für ein solches Tätigwerden gibt (vgl. hierzu auch Erps, in: Bülow/Erps/Schließky/von Allwörden [Hrsg.], Kommunalverfassungsrecht Schleswig-Holstein, Bd. II, § 57 S. 338iff., insb. 338l-338m).

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Notarzt-Versorgung: Kreishaus muss Weichen neu stellen

„Die „Gesundheits-gGmbH“ des Kreises Plön, zu der der Rettungsdienst gehört, schreibt schwarze Zahlen. Umso unverständlicher ist es, dass der Kreis Plön sich nicht intensiver an der notärztlichen Versorgung in Lütjenburg und der dortigen Region beteiligt“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Immerhin sei sogar das wirtschaftliche Ergebnis des Rettungsdienstes selbst innerhalb der Gesundheits-gGmbH ausgeglichen.

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Ehrungen bei der CDU Behrensdorf

Die Ehrungen langjähriger Mitglieder und die Berichte aus Land, Kreis und Gemeinde standen im Mittelpunkt des diesjährigen Rübenmusessens der CDU Behrensdorf in der Gaststätte „Waldesruh“, zu dem Ortsvorsitzender Oliver Mainda 70 Gäste begrüssen konnte.

Für 40jährige Mitgliedschaft wurde Peter Treczokat, für 25jährige Horst-Herbert Dobrindt gewürdigt. Landtagsabgeordneter Werner Kalinka hob ihr langjähriges Engagement im Gemeinderat und in der Partei hervor, Kreistagsabgeordneter Stefan Leyk steckte die Ehrennadeln an.

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Demokratische Mitbestimmung der Bürger

Zu der häufig diskutierten Frage, in welchen Bereichen wir bereits heute auf kommunaler, Landes- und Bundesebene eine direkte Mitbestimmung der Bürger an der politischen Willensbildung haben:

Kommunale Ebene: Gemäß § 16g Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) kann eine Gemeindevertretung mit 2/3-Mehrheit beschließen, dass die Bürger über eine „wichtige“ Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung selbst beschließen. Wenn die Bürger einen solchen Beschluss selbst initiieren wollen (Bürgerbegehren), so gibt ihnen hierzu § 16g Abs. 3 GO das Recht. Das Anliegen müssen 10 % der Bürger unterstützen bzw. unterzeichnen, § 16 g Abs. 4 GO. Eine entsprechende Regelung gilt auch für die Kreise, § 16f Kreisordnung (KrO).

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Volles Programm im Landtag

Ebbe zu politischen Themen in der Landespolitik? Keinesfalls. 55 Punkte umfasst die Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung, die vom 26. – 28. Januar stattfindet. Nach der höchst intensiven Arbeit der vergangenen Monate – u.a. Haushalt 2011/2012 – geht es also im Haus an der Förde mit Volldampf weiter.

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