Die Fraktionen von CDU und FDP bringen zur kommenden Tagung des Landtags einen Gesetzentwurf ein (Ds 17/1600), mit dem den schleswig-holsteinischen Kommunen mehr Freiheit bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gegeben werden soll. Dies erklärten heute die innenpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und FDP, Werner Kalinka und Gerrit Koch.
Zum Hintergrund: Kommunen müssen von den Vorteilsnehmern von Straßenausbaumaßnahmen (Neuinvestitionen, nicht die laufende Unterhaltung) bislang stets Ausbaubeiträge erheben. Dies führte in der Vergangenheit auch dazu, dass Gemeindevertreter, die eine Erhebung unterließen, in die Gefahr einer strafrechtlichen Untreue (§266 StGB) gerieten. Künftig soll es nun den Kommunen freigestellt werden, ob sie (1.) solche Beiträge überhaupt erheben, und (2.), wenn sie dies tun, ob dies in Form von einmaligen Beiträgen geschieht oder in Form von sog. „wiederkehrenden Beiträgen“. Einmalige Beiträge treffen bisher meist als größere Zahlungspflicht die bevorteilten Eigentümer von Grundstücken an der ausgebauten Straße. Bei wiederkehrenden Beiträgen werden hingegen die Gesamtkosten aller Straßenausbaumaßnahmen einer Gemeinde bzw. von Gemeindeteilen auf alle Grundstückseigentümer der Gemeinde bzw. der Gemeindeteile umgelegt. Dies ergibt dann einen jährlichen, aber kleineren Betrag. Diese Systematik existiert bereits in einigen anderen Bundesländern.
Kalinka: „Die Grundhaltung der Koalition heißt: mehr Freiheit vor Ort. Wer für mehr Bürgernähe in der Politik eintritt, kann folgerichtig nur dazu kommen, dass diese wichtigen Fragen künftig vor Ort entschieden werden. Man muss nicht alles zentral aus Kiel regeln. Die Bürger in den Gemeindevertretungen wissen selbst am Besten, welche Lösung für sie passt.“
Koch erklärte, dass es auch eine Veränderung bei der Höhe des Gemeindeanteils an den Kosten für Straßenausbaumaßnahmen geben solle. Dieser betrage bislang mindestens 10 %, wobei Gemeinden aber auch einen höheren Anteil übernehmen könnten. Gemeinden, die nun künftig von der Beitragserhebung Gebrauch machten, sollten dann mindestens 15 % tragen. Koch: „Die Bürger sind bereits heute durch eine Vielzahl von Abgaben stark belastet. Durch die Erhöhung des Gemeindeanteils entlasten wir die Bürger. Zugleich setzen wir durch die maßvolle Erhöhung den Anreiz, dass in jedermanns Interesse noch stärker darauf geachtet wird, die zum Teil erheblichen Kosten von Straßenausbaumaßnahmen nicht ausufern zu lassen.“
Kalinka und Koch erklärten, dass mit der Übertragung von mehr Entscheidungsfreiheit auch Verantwortung einhergehe. Die überwiegende Mehrzahl der schleswig-holsteinischen Kommunen wirtschafte solide. Diejenigen mit angespannter Haushaltslage müssten sich den Verzicht auf eine Beitragserhebung hingegen besonders gut überlegen.
Kalinka: „Ein Staat, der das Engagement seiner Bürger will, muss ihnen auch Entscheidungen zutrauen.“