Mit zwei Anträgen brachten die Fraktionen von SPD und DIE LINKE eine Initiative für ein erneutes NPD-Verbot auf die Tagesordnung der 17. Plenartagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Aus der Rede des innenpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion:
„Die NPD ist extremistisch, und ich kenne niemanden innerhalb und außerhalb dieses Hauses, der mit ihr etwas zu tun haben will. Und ich setze hinzu: In Zeiten der 13. Legislaturperiode, in der hier bereits die DVU im Landtag vertreten war, war es gute Sitte und Übung der anderen Abgeordneten und Fraktionen, keine gemeinsame Sache mit den Vertretern des rechtsextremen Bereichs zu machen. Damals wurde allerdings kein Verbot gebraucht, um die DVU wieder aus dem Parlament zu befördern. Es waren die demokratische Arbeit aller anderen Abgeordneten und das klare Herausarbeiten der gedanklichen und ideologischen Fehler, die dies bewirkt haben.
Rechtsradikale Ideen und bestimmte Unzufriedenheiten in einer Gesellschaft lassen sich in aller Regel nicht durch ein Verbot beseitigen. Mit Verboten kann man Menschen zwar an etwas hindern, aber vom Guten und Schlechten überzeugt man sie damit noch nicht. Ein Verbot der NPD würde uns niemals die notwendige Überzeugungsarbeit abnehmen, engagiert dafür einzutreten, dass es unsere Wertvorstellungen sind, die die richtigen sind.
Das Verbot einer Partei kann in einem demokratischen Verfassungsstaat immer nur der allerletzte Schritt sein. Es zählt für Sicherheitsbehörden und die Justiz zu den schwierigsten Herausforderungen, gerichtsfest festzustellen, ab wann Grenzen überschritten werden. Nicht immer ist es automatisch möglich, das Verhalten von Parteimitgliedern einer gesamten Partei in Bund und in den Ländern zuzurechnen. Die hier liegenden Probleme sind aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren bekannt. Wir haben weitere Erfahrungen ja auch bei den Verboten von Rockergruppen in Schleswig-Holstein. Verbote bergen immer auch die Gefahr, dass sich eine Szene einfach nur neu organisiert.
Die Aktivitäten und Mitgliederzahlen der NDP gehen in der Gesamtsumme zurück – und dass auch schon seit längerem. Und ich zitiere aus dem Verfassungsschutzbericht 2010: „Schwerpunktmäßig beschäftigt sich die NPD mit sich selbst.“ Wie blamabel und was für ein fatales Signal wäre es auch vor diesem Hintergrund, wenn ein erneutes Verbot in Gänze oder in Teilbereichen scheitert!
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat erst vor einem Monat entschieden, dass die NDP wegen eines falschen Rechenschaftsberichts 2,5 Mio. Euro bezahlen muss.
Diese Partei wird sich wegen ihrer eigenen Inhalte und Personen selbst zugrunde richten. Der Staat hat die NPD scharf im Auge und in der Beobachtung. Ein Verbotsverfahren würde nicht mehr bringen, aber einige Risiken beinhalten. Auch die DVU wurde mit anderen Mitteln geschlagen.