Gesetzentwürfe gehören sorgfältig beraten. Besonders, wenn sie deutlich in die Rechte der Bürger eingreifen. Dies ist bei den von der Bundesregierung geplanten Veränderungen beim Infektionsschutz-Gesetz gegeben. Dies darf nicht nur im Bund, sondern muss auch in den Ländern erörtert werden können. Sie haben mit den Kommunen seit Beginn der Pandemie viele Lasten getragen – und sie in aller Regel gut bewältigt, siehe Schleswig-Holstein. Entscheidungen allein nach Inzidenz? Ich habe dazu seit längerem eine differenzierte Meinung, wie auch öffentlich bekundet. Ausgangssperren ab Inzidenz 100? Das wäre schwerwiegend. Wo Testpflichten – und wer zahlt? Starre Regelungen – oder auch Flexibilität? Was wird wo wie für Geimpfte geregelt? Da reicht eine Rechtsverordnung nicht. Es geht um Grundrechte.