Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1723 in der Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 24. August 2011:
Der Landtag bittet die Landesregierung, sich im Rahmen eines langfristig wirkenden Steuerkonzeptes für eine strukturelle Reform des Steuerrechtes einzusetzen. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:
1. Ziel des Konzeptes muss es sein, das deutsche Steuerrecht einfacher, transparenter und gerechter zu gestalten.
2. Steuerzahler, Wirtschaft und Verwaltung sind spürbar von bürokratischen Regelungen zu entlasten.
3. Im Rahmen einer steuerrechtlichen Aufgabenkritik sollen sämtliche Steuerarten und Steuerbegünstigungen auf ihre Berechtigung, ihre Höhe und ihre Ausgestaltung hin überprüft werden.
4. Das Konzept soll die Grundlage für einen Steuergesetzesrahmen sein, der gegenüber tagespolitischen Gesichtspunkten robust ist und einen erkennbaren ordnungspolitischen Korridor schafft.
Vor diesem Hintergrund dürfen weder Steuersenkungen noch Steuererhöhungen pauschal ausgeschlossen werden. Vorrang haben jedoch derzeit Steuervereinfachungen.
Gemeinsam mit Bund und Ländern sollen die Maßnahmen des Konzeptes schrittweise bis 2020 umgesetzt werden. Dies darf im Ergebnis jedoch nicht zu strukturellen Mindereinnahmen von Land und Kommunen und zur Gefährdung der Haushaltskonsolidierung führen. Das Gleiche gilt für Einzelmaßnahmen, sofern sie nicht Bestandteil eines Gesamtkonzeptes sind.
Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/1723
in der Sitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtages vom 24. August 2011:
Der Landtag bittet die Landesregierung, sich im Rahmen eines langfristig wirkenden Steuerkonzeptes für eine strukturelle Reform des Steuerrechtes einzusetzen. Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:
1. Ziel des Konzeptes muss es sein, das deutsche Steuerrecht einfacher, transparenter und gerechter zu gestalten.
2. Steuerzahler, Wirtschaft und Verwaltung sind spürbar von bürokratischen Regelungen zu entlasten.
3. Im Rahmen einer steuerrechtlichen Aufgabenkritik sollen sämtliche Steuerarten und Steuerbegünstigungen auf ihre Berechtigung, ihre Höhe und ihre Ausgestaltung hin überprüft werden.
4. Das Konzept soll die Grundlage für einen Steuergesetzesrahmen sein, der gegenüber tagespolitischen Gesichtspunkten robust ist und einen erkennbaren ordnungspolitischen Korridor schafft.
Vor diesem Hintergrund dürfen weder Steuersenkungen noch Steuererhöhungen pauschal ausgeschlossen werden. Vorrang haben jedoch derzeit Steuervereinfachungen.
Gemeinsam mit Bund und Ländern sollen die Maßnahmen des Konzeptes schrittweise bis 2020 umgesetzt werden. Dies darf im Ergebnis jedoch nicht zu strukturellen Mindereinnahmen von Land und Kommunen und zur Gefährdung der Haushaltskonsolidierung führen. Das Gleiche gilt für Einzelmaßnahmen, sofern sie nicht Bestandteil eines Gesamtkonzeptes sind.