„Die derzeitigen Prüfungen der Betriebe der Fleischindustrie in Schleswig-Holstein sind ohne wesentliche Beanstandungen. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung“, so der CDU-Sozialpolitiker Werner Kalinka. Die verstärkte Kontrolltätigkeit wie auch die klaren Ansagen von politischer Seite in Form des Landtagsbeschlusses, der Bearbeitung im Sozialministerium, der Behandlung im Sozialausschuss wie auch die Initiativen im Bund seien offenkundig nicht ohne Wirkung geblieben. Die Betriebe seien in Schleswig-Holstein erkennbar um die Einhaltung der Regeln bemüht. Die bei Kontrollen festgestellten insgesamt 204 Mängel seien rasch und kooperativ abgestellt worden.
Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg hatte in der gestrigen Sitzung des Sozialausschusses im Landeshaus berichtet, die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK) habe in Schleswig-Holstein in den vergangenen 16 Monaten 154 Kontrollen in 26 fleisch-, geflügel- und fischverarbeitenden Betrieben oder in Betrieben vorgenommen, die mit diesen gekühlten Produkten handeln. Zudem seien elf Unterkünfte überprüft worden.
Kalinka: „Sowohl die Corona-Regeln wie auch die des Arbeitsschutzes sind engmaschig kontrolliert worden. Dazu zählen Reinigungspläne, Abstandsregeln, Testung neuer Mitarbeiter aus Risikoländern, die Raumluft, die fristgerechte Prüfung von Arbeitsmitteln, die Einhaltung der Arbeitszeit, das Tragen geeigneter Schutzkleidung und die Anforderungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge. Dabei gibt es einen engen Austausch zwischen StAUK, Bauämtern, Gesundheits- und Veterinärämtern. Dies alles trägt hoffentlich dazu bei, das Risiko eines erhöhten Infektionsgeschehens in diesen Bereichen zu reduzieren und zudem den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erhöhen.“