Die Infektionszahlen in Schleswig-Holstein lassen es zu: Unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln wie der entsprechenden Auflagen treten weitere Lockerungen in der Corona-Krise ab Montag, 8. Juni 2020 in Kraft. Sie betreffen die Öffnung von Schwimmbädern, Freizeitparks sowie die Zulassung von weiteren Veranstaltungen und die Erweiterung der Kontaktmöglichkeiten auf bis zu zehn Personen. Ab 15. Juni sind die Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe verpflichtet, Besuchskonzepte vor zu halten, dies das Recht auf Besuche in der Praxis sicherstellt. Einzelheiten zur Verordnung und zum Erlass sind im Internet unter https://schleswig-holstein.de/…/_docume…/teaser_erlasse.html nachzulesen.