Der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka in der Hartz IV-Debatte des Landtages am 18. November 2010, Drs. 17/1033, 17/911, 17984, 17/992, 17/1001:
„Die Anträge geben noch einmal Gelegenheit, die Grundzüge der Hartz IV-Neuregelungen zu erörtern.
Was ist das Minimum dessen, was ein Mensch für ein menschenwürdiges Leben benötigt? Die Einkommens- und Verbraucherstichprobe ist eine objektive Erhebung, was tatsächlich verbraucht wird. Die Ergebnisse sind nachvollziehbar und transparent, sie müssen deshalb auch die Grundlage für die neuen Berechnungen sein. Ausgaben sind präzise zu belegen.
Von 320 Mrd. Euro Bundeshaushalt gehen rund 50 Mrd. Euro in Hartz IV-Sätze, 15 Mrd. in die Grundsicherung und 80 Mrd. Zuschuss zur Rente. Deshalb bleibt im Grundsatz festzuhalten: Unser Staat ist sozial, auch wenn das Geld knapp ist.
Die Bildungschancen einkommensschwacher Familien werden deutlich verbessert. Das ist genau der richtige Weg. Durch Sachleistungen können Kinder zielgenauer unterstützt werden, sei es beim Schulbesuch, beim Sport oder der Freizeitgestaltung. Bildungschancen dürfen nicht davon abhängig sein, wie viel im Portemonnaie der Eltern ist.
Hartz IV ist die definierte Lebens-Mindestgrundlage. Lohnabstandsgebot kann nur heißen, dass beim Lohn mehr hängen bleiben muss. Lohndumping ist und bleibt unsozial.
Mehr Investitionen in Bildung wären wünschenswert, die schwierige öffentliche Haushaltslage kann jedoch auch hier nicht unbeachtet bleiben. Über eine Ausweitung der Schul-Sozialarbeit wird im Landeshaushalt 2011/2012 entschieden.
In der Arbeitsmarkt- und Hartz IV-Politik sind wir in vielen Punkten nicht so weit auseinander, wie manche Erklärung vermuten lässt. Ein breiter Konsens in wirtschaftlicher, sozialer und finanzieller Verantwortung wäre eine gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung.“