„Einheitliche Standards, Steigerung der Qualität, finanzielle Entlastung für Kommunen und Eltern, eine deutliche Reduzierung des „Vorschriften-Dschungels“ – dies sind wesentliche Eckpunkte der vorgesehenen Kita-Reform in Schleswig-Holstein. Sie wird auch den 90 Kindertageseinrichtungen im Kreis Plön zu Gute kommen“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Die Grundzüge der Reform hatte die Landesregierung im Sozialausschuss des Landtages vorgestellt, dessen Vorsitzender Kalinka ist. Das Gesetz soll Ende 2019 verabschiedet werden und 2020 in Kraft treten.
Der Finanzierungsbedarf werde künftig anhand einer sogenannten „Referenz-Kita“ festgestellt. Die sich daraus ergebenden Standardkosten sollen Grundlage für die Finanzierung des Systems sein. Jede Ü3-Gruppe soll künftig von zwei Erziehern betreut werden. Daraus hinausgehende Standards können durch Standortgemeinden, Kreise und Träger finanziert werden. Die Bedarfsplanung liegt beim Kreis.
In der laufenden Wahlperiode werde das Land rd. 500 Mio. Euro für Kita-Einrichtungen zur Verfügung stellen. Hinzu kämen Bundesgelder in Höhe von rd. 150 Mio. Euro. Auch der Kreis Plön unterstützt erheblich. Dazu hat die CDU-Kreistagsfraktion seit Jahren Initiativen gestartet. Der Kreistag beschloss, dass Investitionen in Kindertageseinrichtungen vom Kreis mit 30% unterstützt werden.
Sehr positiv sei auch, so Kalinka, dass Landesregierung, Landtag, Kommunen, Eltern und Erzieher im ständigen Dialog stünden. Transparenz und Vertrauen seien gegeben. Dies gebe die Hoffnung auf eine breit getragene Grundlage bei dem so wichtigen Reformvorhaben.