Die Schifffahrt auf der Kieler Förde durch die SFK (Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH) hat eine duale Zielsetzung: Zum einen bedient sie als zusätzliches Angebot des ÖPNV Berufspendler, zum anderen werden die „Fördedampfer“ gerade in der Sommersaison stark von Urlaubern genutzt. Die Anforderungen an Fahrrouten, -taktungen und -zeiten unterscheiden sich naturgemäß zwischen den beiden Nutzergruppen. Der Kreis Plön gewährt der SFK derzeit auf vertraglicher Basis einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 5000 Euro, um den ÖPNV auf der Förde auch im Winterfahrplan aufrecht zu erhalten.
Fähranleger Mönkeberg
Aktuell wird im Kreistag über die Bezuschussung zum Neubau des Fähranlegers in Mönkeberg beraten. Der im Eigentum der SFK befindliche Fähranleger ist mittlerweile 30 Jahre alt, weist gravierende Mängel auf und ist mittelfristig nicht mehr für die Fördeschifffahrt nutzbar. Es wurde in der Vergangenheit durch die SFK nicht ausreichend in die Unterhaltung des Fähranlegers investiert. Mangels Fahrgästen wurde er ohnehin nur noch unzureichend angefahren.
Nun sollen die Kosten für den Neubau bei einer 60% Landesförderung zu gleichen Teilen von der Gemeinde Mönkeberg, der Stadt Kiel und dem Kreis Plön getragen werden. Für den Kreis Plön bedeutet das Ausgaben in Höhe von bis zu 170.000 Euro – ein Novum: Die Fähranleger in Möltenort (Heikendorf) und Laboe wurden ohne Beteiligung durch den Kreis Plön finanziert.
Kreistagsbeschluss im Februar
Der Plöner Kreistag im Februar nach kontroverser Diskussion mehrheitlich beschlossen, die Mittel für den Neubau des Fähranlegers Mönkeberg in den Haushalt einzustellen. Eine Freigabe der Mittel bedarf jedoch nach Beschluss einer Zustimmung des Kreistags und wird erst nach „abschließenden Garantien der Stadt Kiel und der SFK bzgl. des Anfahrens und der Taktung“ und ausdrücklich als „letztmalige Bezuschussung von Investitionen für die Fördeschifffahrt“ gewährt. Betriebskosten oder evtl. Verluste würden nicht übernommen.
Die letzte Aussage ist wesentlich. Die von der Stadt Kiel in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie vom Januar 2011 sagt explizit, dass „ein verbessertes Angebot […] nur bei einem wesentlich erhöhtem finanziellem Engagement der Landkreise und Kommunen an der Förde möglich sein [wird] (insbesondere beim Erwerb modernerer Schiffe, Erneuerung von Anlegern oder bei Ausweitung der Fördeschifffahrt)“.
Wer haftet für Garantien?
Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses hat nun beantragt, die Mittel für den Fördeanleger schon in der Aprilsitzung durch den Kreistag freizugeben. Garantien an den Kreis Plön bezüglich der Taktung oder des Anfahrens liegen nicht vor und sollen auch nicht mehr eingefordert werden. Das Land fordert jedoch für einen Zeitraum von 20 Jahren das Anfahren des Anlegers, ansonsten drohen Rückforderungsansprüche. Wer hierfür in die Haftung genommen werden kann, konnte bislang auch auf Nachfrage von der Kreisverwaltung nicht beantwortet werden. Dennoch sollen nun schnell Fakten geschaffen werden.
Kein Einstieg in eine neue Dauersubvention!
Das Risiko liegt auf der Hand: Der Kreis Plön droht hier durch die Hintertür in die Dauerbezuschussung der Fördeschifffahrt zu schlittern. Wenn ohne die geforderten Garantien nun die Mittel im Schnellschuss freigegeben werden, könnte dies ein Projekt werden, das langfristig weit mehr als die 170.000 Euro kostet. Niemandem wäre zu vermitteln, warum ein Fähranleger gebaut wird, der dann nicht oder nur unzureichend angefahren wird. Eine Dauersubventionierung der Fördeschifffahrt als neue, zusätzliche Verpflichtung kann sich der Kreis Plön bei seiner finanziellen Situation indes nicht leisten.