„Es ist beabsichtigt, dass die Kommunen darüber entscheiden, wie das SGB II-Bildung- und Teilhabepaket für Kinder konkret umgesetzt wird. Die Kommunen sind meist die Träger der Schul-, Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen, sie stehen mit den Vereinen und Verbänden in gutem Kontakt, sie wissen am besten, was vor Ort wie regelbar ist“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka.
Besonders wichtig sei eine schnelle Umsetzung der Hilfestellungen. Sie müssten praxisnah und praktikabel erfolgen, vor allem aber dem Ziel dienen, Kindern eine bestmögliche Teilhabe in der Erziehung und bei den Bildungschancen zu geben. „Hilfe aus einer Hand“ bringe am meisten. Die finanzielle Unterstützung solle rückwirkend zum 1. Januar 2011 gezahlt werden.
Die gesetzliche Regelung der Aufgabenübertragung auf die Kommunen durch den Landtag sei nach Aussage von Sozialminister Dr. Heiner Garg im Sozialausschuss des Landtages frühestens zum 1. Juni 2011 möglich. Bis dahin solle dies für den Übergang per Erlass geregelt werden.
Kalinka: „Damit handeln wir schnellstmöglich.“