„Die SPD will mit Zwang kommunale Fusionen herbeiführen. Das macht ihr heute vorgelegter Antrag klar deutlich. Dies lehnen wir ab“, so der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, in der Debatte des Landtages zum Kommunalrecht. Die SPD-Initiative ziele auf das Amt Großer Plöner See, wo ein solcher Kurs entschieden abgelehnt werde. Kalinka: „Wir wollen mehr Freiheit vor Ort. So, wie wir dies zum Beispiel 2010 mit dem Landesentwicklungsplan oder kürzlich mit der Neuregelung des Rechts der Straßenausbaubeiträge verwirklicht haben.“
Als weitere wichtige Punkte des Gesetzespaketes nannte der Abgeordnete:
- Die Gemeinden werden gestärkt. Die Amtsverwaltungen sind ihre Dienstleister. Die Entscheidungen treffen die Gemeindevertreter, also die Vertreter der Bürger. Gegebenfalls kann durch Zweckverbände die Effektivität verbessert werden.
- Das Gesetz bedeutet eine nachhaltige Stärkung des politischen Ehrenamtes.
- Gemeinden und Städte zwischen 4000 und 8000 Einwohner können wieder einen hauptamtlichen Bürgermeister bekommen, wenn sie dies wollen. Die Entscheidung darüber trifft die Gemeindevertretung, die auch den Bürgermeister wählt. Er würde dann nach A 13 besoldet.
- Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich.
- Fraktionen dürfen künftig Öffentlichkeitsarbeit betreiben.
- Gemeinden bis 2500 Einwohner bilden künftig einen Wahlkreis bei Kommunalwahlen, wie vielfach gewünscht. Davon sind rund 50 Gemeinden betroffen.
- Im Kommunalwahlrecht werden die jüngsten Änderungen des Landtagswahlrechts auch für die Kommunen nachvollzogen. Das Auszählverfahren bestimmt sich nach St. Lague/Scheepers, Wahlkreise dürfen in der Grösse max. 20% vom Durchschnitt aller Wahlkreise abweichen.
Bei der wirtschaftlichen Betätigung kommunaler Unternehmen außerhalb Schleswig-Holsteins gibt es keinen Genehmigungsvorbehalt der Kommunalaufsicht, sondern ein Widerspruchsrecht. Entsprechende Absichten sind 6 Wochen vor der Entscheidung anzuzeigen.