„Um zusätzliche Hilfen gegen soziale Härten geben zu können, stehen dem Kreis Plön – wie schon in 2020 – in diesem Jahr seitens das Landes 106 400 Euro zur Verfügung. Sie sollen Organisationen zur Verfügung stehen, die helfen, dass bedürftigen Menschen Schutz und existenzielle Sicherung auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie geleistet wird“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Er hatte sich besonders für den Fonds eingesetzt, der sich auf 3 Mio. Euro im Land beläuft und anteilig nach Einwohnerzahl auf Kreise und kreisfreie Städte verteilt wird.
Beispielsweise können Tafeln und Organisationen, die obdachlose Bürger unterstützen, Mittel beantragen. Zudem heißt es in der Richtlinie: „Daneben dient der Fonds der Aufrechterhaltung von Angeboten, die Unterstützung bei vielfältigen sozialen Härtefällen und zur Milderung menschlicher Notlagen leisten einschließlich der Vermittlung medizinischer Leistungen für Personen ohne regulären Zugang zum Gesundheitssystem sowie deren Versorgung mit medizinischen Masken und Hygieneartikeln.“
Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft und am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Sie ist auf der Homepage des Ministeriums veröffentlicht. Anträge sind beim Kreis Plön zu stellen.