Der Landtag hat das erste Krankenhausgesetz des Landes verabschiedet. Ein wichtiges Gesetz – rd. 600.000 Bürger sind pro Jahr in S-H Patienten in Kliniken. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde dem Sozialausschuss vom Landtag am 17. März 2020 überwiesen. Danach haben wir umfangreich schriftliche Stellungnahmen eingeholt und eine ganztägige mündliche Anhörung durchgeführt. Die Anregungen wurden intensiv beraten. Und es wurden durchaus Punkte aus dem Gesetzentwurf vom Parlament verändert. Manche wurden noch nicht aufgenommen, liegen aber auf „Wiedervorlage“. Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein guter Tag für die Gesundheitsversorgung in Schleswig-Holstein, wie mein Kollege Dennys Bornhöft treffend in der Debatte formulierte. Als Vorsitzender ist es meine Aufgabe, den Bericht und die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses – Drucksache 19/2600 (neu) – im Landtag zur Abstimmung einzubringen. Dies ist keine politische Rede, sondern das formelle „Vortragen“: