Eine schöne Nachricht für Bürgermeister Tade Peetz und die Gemeinde: Das Land überweist 705.097,74 Euro Fehlbedarfszuweisung für 2019. Einen entsprechenden Antrag hatte Heikendorf an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung gestellt. Die Zahlung erfolgt nach § 12 des Finanzausgleichsgesetzes des Landes Schleswig-Holstein (FAG), über das der Landtag beschließt. Zudem erhält die Gemeinde – wie seit vielen Jahren – für ihre Aufgaben als Stadtrandkern 1. Ordnung rd. 300 000 Euro extra vom Land. Man sieht auch an diesen Beispielen, dass das Land kommunalfreundlich ist. Nicht alle Wünsche können erfüllt werden – aber doch viele. Das gilt auch für eine Reihe von Projekten, die das Land in unserem Kreis unterstützt.