Drei Jahre haben wir daran gearbeitet – ab 1. Jan. 2021 gilt vollumfänglich das neue KiTa-Gesetz. Es ist intensiv beraten worden, wie z.B. bei der Anhörung im Sozialausschuss. Die Elternbeiträge werden gedeckelt, der Betreuungsschlüssel erhöht, die Gruppen verkleinert, das Wunsch- und Wahlrecht gestärkt, Sozial- und Geschwistermäßigungen festgelegt, die Förderung des Landes pro Kind in dieser Wahlperiode auf rd. 4400 € verdoppelt, es entsteht mehr Transparenz z.B. durch die KiTa-Datenbank.