Eine besonders schwere Zeit ist die jetzige für diejenigen, die in Pflegeheimen wohnen. Ab 4. Mai können sie von einer Person Besuch für max. 2 Stunden bekommen. Notwendig ist eine telefonische Anmeldung, die Kontaktdaten müssen hinterlassen werden, eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen. Im Ausnahmefall, zum Beispiel, wenn die besuchende Person auf Hilfe angewiesen ist, kann eine weitere Person diese begleiten. Wenn es bei Alleinnutzung möglich ist, kann der Besuch im Zimmer stattfinden, ansonsten in einem anderen Raum. Die Regelungen gelten auch für die Eingliederungshilfe. Die Regelung trägt dazu bei, der Vereinsamung entgegen zu wirken. Kontakte, Gespräche sind wichtig. Für die Lockerung habe ich mich eingesetzt. Das Thema wurde im Sozialausschuss beraten, Minister Dr. Heiner Garg berichtete.