„Die ab 1. August 2020 geltende neue KiTa-Gesetzgebung in Schleswig-Holstein entlastet viele Eltern, steigert die Qualität und gibt den Eltern bei freien Plätzen mehr Wahlfreiheit. Das Land übernimmt die Kosten, die für einen bestimmten Standard entstehen. Erstmals gibt es durch ein Gesetz verbindliche Maßstäbe im KiTa-Bereich. Drauf besteht ein Rechtsanspruch, auch bei der Sozialstaffel, Geschwisterermäßigung und den Schließzeiten“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka. Er hatte im Landtag auch bei der Verabschiedung des Gesetzes gesprochen.
Inwieweit Kommunen künftig mehr oder weniger zahlen müssten, sei von verschiedenen Faktoren abhängig. Kalinka: „Dass ein Mehr an Leistungen und ein Senken der Elternbeiträge nicht zu weniger oder gleichbleibenden Ausgaben führen kann, ist doch selbstverständlich. Wer mehr anbieten will, als das Land nach seinem definierten Standard zahlt, kann dies gern tun, muss dafür aber als Kommune auch selbst zahlen. Wichtig ist doch, dass die Finanzierung endlich planbar verlässlich ist.“
Zwischen Land und Kommunen würden die finanziellen Regelungen künftig fairer sein. Grundlage der Finanzierung sei der Standard des Qualitäts-Kosten-Modelles (SQKM), der gesetzlich definiert sei. Neben dem daraus resultierenden anteiligen Landesbeitrag übernehme das Land die künftig aus der Beitragsdeckelung entstehenden weiteren Kosten. Die Förderung pro Kind werde sich in dieser Legislaturperiode von durchschnittlich rund 2.000 Euro auf rund 4.400 Euro im Jahr 2022 verdoppeln. Insgesamt wendet das Land knapp 500 Mio. Euro mehr allein in dieser Wahlperiode für KiTas und Tagesmütter auf.
Kalinka: „Wir begeben uns auf einen positiven Weg. Die frühkindliche Bildung wird gestärkt. Die Wahlfreiheit der Eltern wird erweitert. Die KiTa-Datenbank stärkt die Transparenz und macht Wege schneller. Dass dies eine Reihe von Vorteilen bringt, kann eigentlich nicht strittig sein. Sollte sich herausstellen, dass Korrekturen sinnvoll erscheinen, so werden wir darüber sprechen. Die Reform ist notwendig und war überfällig, um mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei Standards, Finanzierung und Beiträgen zu bekommen.“