Werner Kalinka, Abgeordneter der CDU-Landtagsfraktion, äußerte sich heute (17.01.2019) zum Thema „Gesetzentwurf für pauschale Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamte“:
„Zum Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion (Drs. 19/1138 neu) über die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe für gesetzlich krankenversicherte Beamtinnen und Beamte ist festzustellen, dass die einmal getroffenen Entscheidung dann unwiderruflich ist. Das hat seine zwei Seiten. Wir werden im Ausschuss darüber im Einzelnen beraten.
Über das Thema des SSW-Antrags zur Wahlmöglichkeit bei der Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte (Drs. 19/1070) haben wir ähnlich bereits im zweiten Halbjahr 2017 im Landtag diskutiert. Das Thema ist also nicht neu. Wir werden in 2019 über alle für die Beamtinnen und Beamten relevanten Themen sprechen.“