Über das neue Datenschutzrecht wird viel diskutiert. Was kommt auf das ULD, die Verwaltungen und die Unternehmen zu, welche neuen Rechte haben die Bürgerinnen und Bürger? Welche Grundnormen gelten, welche Gesetze sind betroffen? Sehr komplexe, häufig schwierige Sachverhalte. Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft, die vor zwei Jahren vom europäischen Parlament beschlossen wurde. Sie gilt künftig im nationalen Recht verbindlich. Europa wirkt dann direkt. Dies ist ein neuer Abschnitt in den Beziehungen zwischen der EU und den Ländern. Die Landesregierung hat dazu im Januar 2018 einen 238seitigen Gesetzentwurf (Landtags-Drucksache 19/429) vorgelegt, der seither im Landeshaus sehr intensiv beraten wird. Der Landtag soll nächste Woche entscheiden.