Die ab dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und die Richtlinie (EU) 2016/680 markieren eine neue Datenschutz-Epoche auch für Schleswig-Holstein. Die Verordnung setzt zwingendes Recht, Europa wirkt direkt. Die Umsetzung in nationales Recht war und ist eine sehr arbeitsintensiv. Sie verlangt Pflichten, Freiheiten und Sicherheit bei der Digitalisierung kompatibel und praktikabel zu regeln. Der Landtag hat das Gesetz (Drucksache 19/429) verabschiedet. Damit treten EU-Verordnung und Richtlinie – mehr als 30 Gesetze sind schon jetzt betroffen – zeitgerecht in Kraft. Wir werden einige Regelungen nach einem Jahr überprüfen. Und, um Besorgnissen entgegen zu treten: Probleme und mögliche Fehler bei der Umsetzung sollten im Dialog ausgeräumt werden. Aus der Landtagsdebatte.