Es gibt weiterhin keine Einigung des Ministeriums für Schule und Berufsbildung mit dem Kreis und der kommunalen Ebene in der Frage, wer die Anstellungsträgerschaft für die schulischen Assistenzen an Grundschulen übernimmt. Dieses geht aus der Beantwortung einer Anfrage des CDU-Kreistagsabgeordneten Tade Peetz durch Landrätin Stefanie Ladwig hervor.
Hintergrund ist das Landessozialgerichtsurteil aus dem Februar 2014, nach dem die Sozialhilfe als Kreisaufgabe nicht für die Schulbegleitung eines behinderten Kindes aufkommen muss, wenn der Hilfebedarf im Kernbereich der schulischen Arbeit besteht. Die Kreise hatten sich daraufhin auf eine befristete Übergangsregelung mit dem Land verständigt.
Nachdem sich Land und Kreise bis heute nicht über die Problematik einigen konnten, sollte in der Folge die Bereitschaft der Gemeinden und Städte zur Frage der Trägerschaft ausgelotet werden. Dazu habe es laut Landrätin Ladwig am 6. Mai 2015 ein Gespräch zwischen dem Plöner Schulrat Beeg und den Trägern der Grundschulen im Kreisgebiet gegeben. Das Meinungsbild dieses Gesprächs zeige jedoch nur eine partielle Bereitschaft der Schulträger im Kreis Plön.
Peetz: „Die Kreise hatten dem Land über ein Jahr Zeit gelassen, sich der Problematik anzunehmen und die Ankündigungen der damaligen Bildungsministerin Wende umzusetzen. Nun rückt der angekündigte Starttermin 1. August 2015 näher und kein Bürgermeister und Schulverbandsvorsteher weiß, wo die Reise lang geht.“
Der Anteil der Grundschulkinder im Kreis an der Gesamtzahl des Landes beträgt nach der Schulstatistik 2014/15 ca. 4,4 %. Der entsprechende Anteil des Kreises Plön an den Haushaltsmitteln beliefe sich somit auf ca. 580.000 Euro.