Gute Bildung legt das Fundament für unsere Zukunft. Wir gehen dabei von einem ganzheitlichen Menschenbild aus, bei dem jeder Einzelne mit seinen Fähigkeiten im Mittelpunkt steht.
Der ländliche Raum steht angesichts des demografischen Wandels vor neuen Herausforderungen. Die Zukunftsfähigkeit der Grundschulen im ländlichen Raum ist dabei besonders gefragt. Der Erhalt zweiklassiger Grundschulen unter entsprechenden Rahmenbedingungen ist aus unserer Sicht durchaus möglich.
Um den Schulen eine kontinuierliche Arbeit zum Wohle der Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten, fordert die CDU im Kreis Plön:
- Kindertagesstätten sind Bildungseinrichtungen. Auf die Qualifikation der Erzieherinnen und Erzieher sowie die der sozialpädagogischen Assistenzen muss ein noch stärkerer Schwerpunkt gelegt werden.
- Die Eigenverantwortung der Schulen ist zu stärken und zu fördern. Der Freiraum in der Schule muss bei allen gesetzlichen Vorhaben erhalten bleiben. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Eltern, Schulträger, Schülerinnen und Schülern ist zu fördern.
- Die Arbeit der Eltern- und Schülervertretungen ist – auch finanziell – zu unterstützen.
- Grundschulen im ländlichen Raum mit einer Zweiklassigkeit sind als eigenständige Grundschulen mit eigener Schulleitung zu erhalten. Dabei ist zu gewährleisten, dass Lehrkräfte für den Unterricht mit jahrgangsübergreifenden Klassen aus- und fortgebildet werden.
- Die Ziffernnoten in den Klassenstufen 3 bis 6 sind festzuschreiben. Ziel ist eine transparente Bewertung der schulischen Leistungen von Kindern durch eine Kombination von textlicher und zahlenmäßiger Bewertung.
- Alle Standorte mit einem Förderzentrum sind als eigenständige Schule mit eigener Schulleitung zu erhalten und auszubauen. Inklusiver Unterricht ist im Rahmen der Möglichkeiten anzustreben, dabei ist die Empfehlung von Experten einzubeziehen. Ein separater Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung oder einem Defizit soll erfolgen, wenn dieses pädagogisch sinnvoll ist. Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf bedürfen häufig besonderer Schonräume, um sie bedarfsgerecht zu fördern und bis zum ersten allgemeinen Schulabschluss zu führen.
- Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sind die Regelschulen als weiterführende Schulen. Die an 3 Gemeinschaftsschulen im Kreis Plön bestehenden Grundschulteile sind als eigenständige Grundschulen mit eigener Schulleitung zu führen. Gemeinschaftsschulen sollen zukünftig die 5. und 6. Jahrgangsstufe weiterhin binnendifferenziert unterrichten dürfen. Ab der Jahrgangsstufe 7 können differenzierte Lerngruppen „unter einem Dach“ gebildet werden, die die Schülerinnen und Schüler jeweils auf den ersten allgemeinbildenden sowie den mittleren Schulabschluss vorbereiten.
- Die Einrichtung einer weiteren Oberstufe an einer Gemeinschaftsschule außer an der GS Probstei in Schönberg wird abgelehnt.
- Die Bestandsaufnahme der schulischen Strukturen im Hinblick auf die Ermöglichung von Bildungsanschlüssen im Kreis Plön zeigt vielfältige Wege der Kooperation für jeden Gemeinschaftsschulstandort mit einer bestehenden Oberstufe auf.
- Die CDU im Kreis Plön tritt dafür ein, dass der Kreis Plön die bestehenden 4 Gymnasien als auch das Berufliche Gymnasium im Regionalen Bildungszentrum in Preetz in bewährter Weise weiter konstruktiv fördert und fordert vom Land Schleswig-Holstein, eine 100%ige Unterrichtsversorgung mit gut ausgebildeten Lehrkräften für alle Schulen sicherzustellen.
- Die volle Aufhebung der Schuleinzugsbereiche muss überdacht werden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass durch die freie Schulwahl den kommunalen Schulträgern keine zusätzlichen Kosten entstehen. Es ist anzustreben die kommunale Beteiligung an den Schulkosten ausgewogen zu gestalten.
Bei baulichen Veränderungen für zeitgemäße Anforderungen (Medienausstattung; Inklusionsmaßnahmen) steht das Land – Stichwort: Konnexität – sehr viel mehr in der Pflicht als bisher. Die Entwicklung der Schulkostenbeiträge wird von nicht wenigen Kommunen mit Sorge betrachtet. - Der Schulentwicklungsplan des Kreises muss bei schulstrukturellen Änderungen und Standortentscheidungen seitens des Landes stärkere Berücksichtigung finden.