Nach achtmonatiger Arbeit am Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und des Kommunalabgabengesetzes (Drucksache 17/1600) ist im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags die Beschlussempfehlung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zum Straßenausbaubeitragsrecht gefasst worden. Mit den Stimmen von CDU und FDP wird dem Landtag empfohlen, das Gesetz in der kommenden Plenartagung zu verabschieden, der SSW enthielt sich.
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka: „Die Koalition ist mit der Grundüberzeugung angetreten: „Mehr Freiheit vor Ort.“ Im Straßenausbaubeitragsrecht setzen wir dies nun weiter um. Die Entscheidung und Verantwortlichkeit für passgenaue und gerechte Lösungen liegt jetzt in den Händen der Kommunen. Dort gehört sie hin. Man muss den Menschen die Verantwortung, die sie in ihrer Gemeindevertretung übernehmen, auch zutrauen.“
Dazu erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Gerrit Koch: „Die Fraktionen von CDU und FDP sprechen sich klar für eine Stärkung der Wahlmöglichkeiten der Kommunen aus. Diese werden künftig selbst entscheiden können, ob sie überhaupt Straßenausbaubeiträge erheben wollen oder nicht. Die Kommunen können außerdem entscheiden, ob sie einmalige oder wiederkehrende Beiträge erheben wollen. Wir sind der Überzeugung, dass man in den Kommunen zwar das Nötigste, aber eben nicht alles reglementieren muss.“