In seiner heutigen Sitzung hat der Landtag nach einer Aussprache zur Bundeswehrreform und den Bundeswehrstandorten (TOP 54) einstimmig beschlossen:
„Die geplanten Schließungen und Verkleinerungen von Bundeswehrstandorten im Rahmen der Bundeswehrreform stellen unser Land vor große Herausforderungen. Der Landtag stellt fest, dass Schleswig-Holstein ein bedeutender Bundeswehrstandort bleibt, da unser Land mit einer Bundeswehrdichte von 5,4 Dienstposten je 1000 Einwohner auch zukünftig deutlich über dem Durchschnitt aller Bundesländer liegen wird.
Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung mit dem „Aktionsplan Konversion“ umgehend Angebote beschlossen hat, um die von Standortschließungen betroffenen Kommunen zu unterstützen.
Der Landtag bittet die Bundesregierung, substanzielle Konversionshilfen für die betroffenen Standorte und Kommunen bereitzustellen und eine verbilligte und altlastenfreie Abgabe und unbürokratische Nachnutzung freiwerdender Bundeswehrflächen zu akzeptablen Bedingungen zu ermöglichen. Hierfür sind klare und verbindliche Zeithorizonte zwischen dem Bund und den betroffenen Kommunen zu vereinbaren. Insbesondere vorhandene Sportanlagen sollten den Kommunen zu günstigen Konditionen angeboten werden. Des Weiteren sind verlässliche Beschäftigungs- und Qualifizierungsperspektiven für die betroffenen Zivilangestellten der Bundeswehr aufzuzeigen und darzulegen, wie die Ausbildungsplätze und Ausbildungswerkstätten der Bundeswehr weiter erhalten bzw. genutzt werden können. Der Rückbau der Bundeswehrinfrastruktur muss auch Kompensationen in den anderen Bereichen in Schleswig-Holstein nach sich ziehen, zum Beispiel durch die Stärkung von Hochschulen, Technologie, Forschung und Tourismus.
Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu unternehmen, eine baurechtliche Regelung für Konversionsflächen im Außenbereich zu schaffen, die die Planung für eine qualifizierte zivile Nachfolgenutzung der Konversionsflächen, insbesondere hinsichtlich der baulichen Weiterentwicklung für Wohnen und/oder Gewerbe, stark vereinfacht.
Die Landesregierung wird ebenso gebeten, die Fähigkeitsverluste im Katastrophenschutz zu analysieren und mit dem Bund entsprechende Ausgleichsregelungen durch eine Übernahme von Geräten und Fahrzeugen zu treffen.
Der Landtag bittet die Landesregierung, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass in die Verordnungen zur Ausgestaltung der EU-Strukturförderung nach 2013 auch die Förderung von Konversionsprojekten explizit aufgenommen wird.“