Moment mal, lieber Jochen von Allwörden, möchte man sagen, wenn man die einleitenden Worte in der September/Oktober-Ausgabe 2011 der Nachrichten des Städteverbands Schleswig-Holstein liest. Sie schreiben:
„Auch zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP, mit dem der Verzicht auf Straßenausbaubeiträge und die Einführung des „wiederkehrenden Beitrags“ ermöglicht werden soll, haben wir ablehnend Stellung genommen. Wir wollen keinen Druck auf die Kommunalfinanzen, wir treten für eine vorteilsgerechte Lastenverteilung ein und wir benötigen Rechtssicherheit. Die vielbeschworene Freiwilligkeit oder Gestaltungsspielräume werden sich schon allein in den 120 Kommunen nicht ergeben, die bereits heute ihre Haushalte nicht ausgleichen können.“
Korrekt sagen Sie, dass mit dem Gesetzentwurf von CDU und FDP die Möglichkeit geschaffen werden soll, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten oder sich für einen Systemwechsel zu entscheiden. Niemand wird zu Veränderungen gezwungen – alles freiwillig. Ob das eine oder andere vor Ort gut oder schlecht ist – das sollen die demokratisch gewählten Stadt- und Gemeindevertreter künftig selbst entscheiden!
Und aber gerade deshalb: Wie die Entscheidungsfreiheit ausgestaltet wird, bemisst sich nicht allein nach 120 Kommunen mit unausgeglichenen Haushalten. Es gibt in Schleswig-Holstein über 1.100 Gemeinden – die Mehrheit mit soliden Haushalten. Und je länger die Diskussion um Straßenausbaubeiträge nun schon dauert, desto mehr fragt man sich: Warum wird die Gewährung von mehr Freiheit vor Ort eigentlich so gefürchtet?
„Druck“ auf die Kommunalfinanzen wird als ein Argument genannt. Dem scheint die Befürchtung zu Grunde zu liegen, dass Gemeinde- oder Stadtvertreter einem „Druck von innen oder außen“ erliegen könnten, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten – und am Ende nicht verantwortungsvoll zu entscheiden.
Dieses offenbar fehlende Zutrauen von Verantwortung passt schwerlich zu der vielfach – vor allem aus dem städtischen Bereich – zu hörenden Forderung nach mehr Geld. Denn wenn auf der einen Seite keine Bedenken bestehen, dass ehrenamtliche Stadtvertreter selbstverständlich auch über höhere Haushalte verantwortlich entscheiden können, dann sollte man andererseits bei den Straßenausbaubeiträge nicht den Maßstab wechseln.