Im Frühjahr dieses Jahres hatte die Koalition von CDU und FDP einen Entschließungsantrag zur „Zukunft der Energieversorgung“ in den Landtag eingebracht und beschlossen. Darin bat sie unter Ziffer 2 die Landesregierung „ein integriertes Energie- und Klimakonzept vorzulegen, in dem Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien gebündelt werden, um den Ausstieg aus der Brückentechnologie der Kernenergie schneller vollziehen zu können.“ Dieses integrrierte Energie- und Klimakonzept für Schleswig-Holstein liegt jetzt vor (Drs. 17/1851).
Als Folge aus den Ereignissen um das Kernkraftwerk Fukushima in Japan hat Deutschland die Energiewende beschlossen. Bis zum Jahr 2022 wird Deutschland, früher als bisher geplant schrittweise aus der Kernenergie aussteigen. Im Gegenzug müssen erneuerbare Energien ebenso ausgebaut werden wie die Stromnetze und gleichzeitig gilt es, Energieeinsparungen und Energieeffizienz zu verstärken.
Schleswig-Holstein hat – als Teil der bundesweiten Entscheidungen – bereits in einem Energiekonzept 2010 und in ihrem Klimaschutzbericht 2009 (Drs. 16/2743) seinen konkreten Umsetzungsschritte aufgeführt.
Das jetzt vorliegende integrierte Energie- und Klimakonzept für Schleswig-Holstein beschreibt in seinem ersten Teil die allgemeinen Herausforderungen, Ziele und die Strategie der integrierten Energie- und Klimapolitik. Im zweiten Teil werden die Handlungsfelder der integrierten Klimaschutz- und Energiepolitik in Schleswig-Holstein weiter konkretisiert. Hier finden sich Aussagen zur Energieversorgung, die in eine nachhaltige Zukunft führen soll ebenso wie Aussagen zum Vermeiden von Klimagasen, dass Schaffen von CO2-Senken und auch Aussagen zur Vorbildfunktion der Landesregierung, z. B. bei Dienstfahrzeugen.