Im Jahr 1999 wurden EU-weit neue Führerscheinklassen eingeführt. Für freiwillige Feuerwehren, Rettungsdienste und technische Hilfsdienste wurde es in der Folgezeit im Nachwuchsbereich immer schwieriger, ausreichend Fahrer für die schwereren Einsatzfahrzeuge zu bekommen: konnte man mit dem Führerschein der alten „Klasse 3“ noch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen lenken, waren dies ab dem 01. Januar 1999 mit dem neuen Autoführerschein der „Klasse B“ nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen.Die CDU- und FDP-Fraktion hatten deswegen im November 2010 einen Antrag (Drucksache 17/905) in den Landtag eingebracht, mit dem die Schaffung von bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen gefordert wurde, um zu einer vereinfachten Fahrerlaubnisvergabe für die „Blaulicht-Organisationen“ zu kommen. Der Antrag wurde im Landtag einstimmig (!) beschlossen und das erfreuliche Ergebnis sofort nach Berlin übermittelt. Kurze Zeit später wurden auf Bundesebene die Gesetze geändert – sicher auch unter dem Eindruck des einmütigen Votums aus dem Schleswig-Holsteinischen Landtag.
Die vereinfachte Vergabe des sog. Feuerwehrführerscheins kann nun über Landesverordnungen geregelt werden. Um dies auch in Schleswig-Holstein umsetzen zu können, musste als letzter Schritt noch ein altes Landesgesetz aufgehoben werden. Dies geschah – zügig in 1. und 2. Lesung – in der letzten August-Sitzung des Landtags.
Die entsprechende Landesverordnung wird nun am 30. September 2011 in Kraft treten, wie das Innenministerium mitteilt:
„Der so genannte Feuerwehrführerschein für Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen wird auf Antrag von den Kreisen, kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden erteilt. Die Antragsteller müssen seit mindestens zwei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Es gibt eine theoretische Einweisung, in der die Anwärter über Besonderheiten im Umgang mit schweren Einsatzfahrzeugen unterrichtet werden. Dazu gehören beispielsweise das Kurvenverhalten, das Rückwärtsfahren, Rangieren, Beschleunigen und Bremsen.
In einer praktischen Fahrprüfung von mindestens 45 Minuten müssen sie dann nachweisen, dass sie Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen sicher führen können. Einweisung, abschließende Prüfungsfahrt und das Ausstellen der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme übernehmen beispielsweise Feuerwehrleute vor Ort, die dafür bereits die entsprechende Fahrberechtigung haben“ (aus einer Pressemitteilung des Innenministeriums vom 26. August 2011).
Eine unbürokratische und praxisgerechte Lösung!