„Mit der Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein wollten einen Prozess in Gang setzen, bei dem sich am Ende spürbar etwas für die Menschen bewegt. Dazu sollte einerseits die Landesregierung bestimmte Maßnahmen prüfen. Und andererseits wollten wir über die Arbeit im Innen- und Rechtsausschuss auch die Meinungen und Vorschläge von Betroffenen hören. Die Stellungnahmen zur schriftlichen Anhörung liegen vor, es sind etwa 35 – und mit vielen fundierten Aussagen. Auch der mittlerweile vorliegende Bericht der Landesregierung enthält wichtige Grundaussagen. Dass noch eine mündliche Anhörung erfolgen wird, hat der Innen und Rechtsausschuss bereits im Juni in Aussicht genommen. Wir können deshalb heute ein erstes Zwischenfazit ziehen: es ist bereits viel Konstruktives zusammengekommen.Aus dem Bericht der Landesregierung möchte ich zwei grundlegende Weichenstellungen nennen. Wir hatten kritisiert, dass es Probleme bei der steuerlichen Behandlung von Ehrenamtsentschädigungen gibt. Nicht, weil wir meinen, dass es beim Ehrenamt nur ums Geld ginge. Die Motivation von ehrenamtlich Engagierten kommt nur selten aus dieser Richtung. Wenn überhaupt Entschädigungen gezahlt werden, decken sie oftmals den wirklichen Aufwand nicht ab. Aber man kann auch die falschen Signale setzen und die Menschen frustrieren, wenn man sie für ihre freiwilligen Leistungen mit zu viel Bürokratie überzieht.
Zum Steuerrecht teilt die Landesregierung unsere Kritik und will sich jetzt auf Bundesebene für eine einheitliche Befreiungsvorschrift im Einkommensteuergesetz einsetzen – wie man dem Bericht auf Seite 29 entnehmen kann.
Ein gleich gelagertes Problem besteht darin, dass viele ehrenamtlich Tätige auf bestimmte Entschädigungen Sozialversicherungsbeiträge abführen müssen. In vielen der schriftlichen Stellungnahmen ist dieses Problem lebhaft beschrieben. Ebenso treffend im Bericht der Landesregierung. Wenn sich also die Regierung in diesem Punkt einer Bundesratsinitiative Bayerns zur Lösung des Problems anschließen will, dann ist das ein richtiger Schritt.
Deshalb wird es besonders darauf ankommen, dass wir auch auf Bundesebene für diese Position werben. Das wird schwierig, ist aber nicht aussichtslos. Ich erinnere an unseren im November 2010 einstimmig beschlossenen Antrag zum sog. Feuerwehrführerschein, der auch das Ehrenamt betraf. Unsere Interessen haben wir durchsetzen können. Der Bund hat den Weg frei gemacht für landesrechtliche Regelungen – für die wir übrigens in dieser Plenartagung die weiteren notwendigen Voraussetzungen schaffen wollen. Das Thema Ehrenamt hat Gewicht in allen Ländern und dies sieht man auch im Bund.
Neben dem Bericht der Landesregierung werden jetzt Folgerungen aus den Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung zu ziehen sein – ebenso wie wir uns auch in mündlicher Anhörung darlegen lassen sollten, welche weiteren Vorschläge es gibt.
Nach einer ersten Einschätzung ist die Entschädigungsfrage ein wichtiger, aber bei Weitem nicht der einzige Punkt ist. Ich nenne als weiteres Beispiel den mehrfach geäußerten Wunsch nach einer öffentlich getragenen Haftpflicht- oder Unfallversicherung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten. Den Wunsch nach fachlicher Unterstützung und Beratung oder Rechtsberatung. Die verständliche Sorge um den personellen und finanziellen Rückhalt für das Ehrenamtes und die Sorge, dass es künftig beim Abbau von manchen Standards dazu kommen könnte, dass gewichtige öffentliche Aufgaben auf das Ehrenamt abgewälzt werden. Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag schreibt in einer Stellungnahme: „Ehrenamtliches Engagement und Haushaltskonsolidierung sind teilweise kommunizierende Röhren, weshalb es sich auch aus diesem Grund als notwendig erweist, die Bedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit zu optimieren.“ Auch wenn man diese Entwicklung nicht wünscht, ist es nur ehrlich, zu sagen, dass es in manchen Bereichen kaum anders gehen kann.
Als die Fraktionen von CDU und FDP im Januar die Initiative für das Ehrenamt gestartet haben, hatten wir nicht damit gerechnet, dass sogar der Kieler Oberbürgermeister Torsten Albig sie in einer Stellungnahme loben würde. Das alles zeigt, dass unsere parlamentarischen Beratungen auf einem guten Weg sind.“