Auszüge aus der Rede Werner Kalinka in der Landtagssitzung vom 24. August 2011 zu TOP 40, Bericht der Landesregierung zum Antrag von CDU und FDP „Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein“ (Drucksachen 17/1190 und 17/1540):
„Als die Fraktionen von CDU und FDP im Januar die Initiative für das Ehrenamt gestartet haben, hatten wir nicht damit gerechnet, dass sogar der Kieler Oberbürgermeister Torsten Albig sie ein einer Stellungnahme loben würde. Wir wollten einen Prozess in Gang setzen, bei dem sich am Ende spürbar etwas für die Menschen bewegt. Dazu sollte einerseits die Landesregierung bestimmte Maßnahmen prüfen. Und andererseits wollten wir über die Arbeit im Innen- und Rechtsausschuss auch die Meinungen und Vorschläge von Betroffenen hören.Die Stellungnahmen zur schriftlichen Anhörung liegen vor, es sind etwa 35 – und mit vielen fundierten Aussagen. Auch der Bericht der Landesregierung enthält wichtige Grundaussagen. Und dass noch eine mündliche Anhörung erfolgen wird, hat der Innen und Rechtsausschuss bereits im Juni in Aussicht genommen. Wir können deshalb heute ein erstes Zwischenfazit ziehen: es ist bereits viel Konstruktives zusammengekommen.
Wir hatten kritisiert, dass es Probleme bei der steuerlichen Behandlung von Ehrenamtsentschädigungen gibt. Nicht, weil wir meinen, dass es beim Ehrenamt nur ums Geld ginge […] Aber man kann auch falsche Signale setzen und Menschen frustrieren, wenn man sie für ihre freiwilligen Leistungen mit zu viel Bürokratie überzieht. Zum Steuerrecht teilt die Landesregierung unsere Kritik und will sich jetzt auf Bundesebene für eine einheitliche Befreiungsvorschrift im Einkommensteuergesetz einsetzen … Ein gleich gelagertes Problem besteht darin, dass viele ehrenamtlich Tätige auf bestimmte Entschädigungen Sozialversicherungbeiträge abführen müssen. … Wenn sich also die Regierung in diesem Punkt einer Bundesratsinitiative Bayerns zur Lösung des Problems anschließen will, dann ist auch das ein richtiger Schritt.
Es wird besonders darauf ankommen, dass wir auch auf Bundesebene für diese Position werben. Das wird schwierig, ist aber nicht aussichtslos. Ich erinnere an unseren im November 2010 einstimmig beschlossenen Antrag zum sog. Feuerwehrführerschein, der auch das Ehrenamt betraf. Unsere Interessen haben wir durchsetzen können. Der Bund hat den Weg frei gemacht für landesrechtliche Regelungen – für die wir übrigens in dieser Plenartagung die weiteren notwendigen Voraussetzungen schaffen wollen.
Neben dem Bericht der Landesregierung werden jetzt Folgerungen aus den Stellungnahmen der schriftlichen Anhörung zu ziehen sein – ebenso wie wir uns auch in mündlicher Anhörung darlegen lassen sollten, welche weiteren Vorschläge es gibt.