In der Debatte zu TOP 34b „Keine Bevormundung der Kreise und Kommunen bei der Schülerbeförderung“ (Anträge der LINKEN, SPD und Bündnis90/die Grünen) erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka: „Es gehört zum Kern-Gehalt der Demokratie, Recht und Gesetz zu achten, zu beachten und gegebenenfalls auch durchzusetzen. Schon deshalb sind die Anträge der LINKEN und der SPD abzulehnen. Gesetze gelten nicht nur, wenn es einem persönlich gefällt.
Wir sitzen hier auf Zeit, wir sind nicht fehlerfrei, aber wenn wir etwas beschließen, ist es geltendes Recht.
Der Innenminister hat als Kommunalaufsicht gar keine andere Wahl als die Ersatzvornahme, sofern Kreistage das Gesetz nicht umsetzen.
Das Land hat einen Spielraum für die Entscheidungen vor Ort gegeben, zumal es unterschiedliche Situationen zur Schülerbeförderung und zur Kostenregelung vor Ort gibt. Es verdient Aufmerksamkeit, dass die SPD in Schleswig-Flensburg die Umsetzung des Gesetzes mit beschlossen hat, wie auch Vertreter der Grünen in Ostholstein.“