In einer Pressekonferenz am 21.06.2011 in Kiel haben der CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzende Dr. Christian von Boetticher, MdL, und der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfratkion Werner Kalinka, MdL, nach Beratungen in der CDU-Fraktion und im CDU-Landesvorstand ein Maßnahmenpaket für den Umgang mit jugendlichen Intensivtätern vorgestellt.
Von Boetticher stellte die Innere Sicherheit als ein Kernanliegen der CDU heraus: „Ich glaube, dass es ein Thema ist, das die Menschen bewegt. Wenn wir uns nicht darum kümmern, tut es niemand.“ Im Bereich der Jugendkriminalität bestünde besonderer Handlungsbedarf: „Die Zahl der Taten steigt zwar nicht, aber es gibt mehr extreme Taten und mehr Intensivtäter.“
Kalinka: „In Schleswig-Holstein werden 58 % aller Raubdelikte von Jugendlichen begangen und 43 % aller gefährlichen Körperverletzungen von unter 21-jährigen. Dies sind erschreckende Zahlen.“ Gerade bei jugendlichen Intensivtäter verschärften sich diese Probleme noch weiter: „Auf einen nur sehr kleinen Anteil aller jugendlichen Straftäter entfällt mehr als die Hälfte der Jugendstraftaten insgesamt“, so Kalinka.
Das von den CDU-Politikern vorgestellte Konzept sieht Maßnahmen und Vorschläge zu folgenden Punkten vor:
- Pilotprojekt „100 Helfer“
Betreuung von jugendlichen Intensivtätern durch pensionierte Polizeibeamte und Staatsanwälte
- Vorsicht, Führerschein in Gefahr!
Flächendeckend in Schleswig-Holstein das „Gelbe-Karte-Modell“ einführen
- Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße folgen
Den Ausbau des vorrangigen Jugendverfahrens beschleunigen
- Möglichkeiten der geschlossenen Unterbringung als Chance verstehen
Reagieren können, wenn das Umfeld eine Besserung unmöglich macht
- Ausbau der Schulsozialarbeit
Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Schulsozialarbeit zielgerichtet einsetzen
- Problemursache Alkohol stärker in den Blick nehmen / Lehrinhalte anpassen
Den Zusammenhang von Drogen- und Kriminalitätsprävention schärfen / mehr Schülern den Besuch von Gerichtsverhandlungen ermöglichen
- Eltern in die Pflicht für ihre Kinder nehmen
Kosten für Polizeieinsätze, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und gegen die Schulpflicht auch gegenüber Eltern durchsetzen
- Handlungsnetzwerke auf kommunaler Ebene besser verknüpfen
Arbeit einer Jugend-Taskforce auch auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte notwendig
- Die praktische Anwendung von § 105 JGG in den Blick nehmen
Zur Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende
- Einheitliche Standards
Klarheit über das Phänomen „jugendliche Intensivtäter“
Download als PDF-Datei: Maßnahmenpaket „Jugendliche Intensivtäter“