„Bis dahin hat das Land effektiv noch keinen Cent getilgt“
Mit der Einführung der Schuldenbremse in die Landesverfassung geht das Land den richtigen Weg. Ungebremste Kreditaufnahme wie in der Vergangenheit darf es nicht mehr geben. Das Land muss endlich seine Ausgaben seinen Einnahmen anpassen.
Mit seinem Finanzplan stellt das Land eine Zielplanung für den Schulden-Abbaupfad bis 2020 auf. Eine detaillierte Ausgabenplanung ab 2013 liegt dem nicht zugrunde. Das Land wird aufgrund der drohenden Haushaltsnotlage ein Sanierungsprogramm bis 2015 erarbeiten, das die notwendigen Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum konkretisiert. Der Landesrechnungshof schlägt vor, dieses Programm in Sanierungsplanungen für jedes Ressort aufzuteilen und den Planungshorizont bis 2020 auszudehnen.
Bis 2020 muss das Land sein strukturelles Defizit von 1,32 Mrd. € abbauen. Die Einsparungen im Doppelhaushalt 2011/2012 waren erst der Beginn des Abbaupfades und der Anfang der Sanierung des Landeshaushalts. Alle, die Leistungen aus dem Landeshaushalt bekommen, müssen sich auf weitere Kürzungen einstellen. Es stehen diesem Land 4 weitere, noch schwierigere Spar-Doppelhaushalte bevor. Auch wer 2011/2012 verschont wird, hat seinen Beitrag zur Sanierung des Haushalts später zu leisten.
Trotz Schuldenbremse nimmt das Land bis 2020 etwa 6 Mrd. € weitere neue Schulden auf. Sein Schuldenberg steigt auf über 32 Mrd. €. Bis dahin hat das Land effektiv noch keinen Cent getilgt. Und was geschieht, wenn die Zinsen steigen?
Mit dem „3. Nachtragshaushalt 2010“ hat der Landtag das strukturelle Finanzierungsdefizit um 60 Mio. € erhöht und damit den Sinn der Schuldenbremse gleich nach ihrer Einführung unterlaufen.
Auszug aus den Bemerkungen 2011
mit Bericht zur Landeshaushaltsrechnung 2009
des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein