Schleswig-Holstein will noch im Jahr 2011 die so genannten „elektronische Fußfesseln“ einführen. Dies ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Ds 17/1461) des CDU-Abgeordneten und innenpolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion Werner Kalinka.
Der Abgeordnete: „Es ist gut, dass auch das Land Schleswig-Holstein den Weg mitgeht, ergänzende Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten bereitzustellen. Dies ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit.“
Kalinka machte deutlich, dass der Staat eine Antwort darauf haben müsse, was mit Tätern geschehe, die aus der Haft entlassen werden müssen, und bei denen aber die Gefahr bestehe, dass sie weitere Straftaten begehen werden. Der Vorzug elektronischer Fußfesseln bestehe in der wahrscheinlichen Senkung der Rückfallquote insgesamt: „Wer weiß, dass seine Taten nachvollzogen werden können, handelt anders.“
Die Anordnung würde von den Gerichten in jedem in Frage kommenden Einzelfall geprüft, bei dem die so genannte Führungsaufsicht möglich ist. Dabei spiele die Verhältnismäßigkeit die entscheidende Rolle. Unzumutbare Anforderungen an die Lebensführung dürften nicht entstehen.
Die Beschaffung der Fußfesseln werde im Verbund mit den übrigen Bundesländern organisiert. Auf Schleswig-Holstein sollen dafür einmalig Kosten in Höhe von 42.000,– EUR zukommen. Zusätzlich werden pro Proband monatlich laufende Kosten in Höhe von ca. 230,– EUR entstehen. Kalinka: „Dies ist nach aller Wahrscheinlichkeit günstiger als die Kosten, die aus weiteren Straftaten entstehen können.“