Für die beiden in Schleswig-Holstein in der Diskussion befindlichen Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel sind für Stilllegung, Rückbau und Entsorgung Rückstellungen und Rücklagen in Höhe von 1,6 Mrd. Euro (Brunsbüttel) und 1,86 Mrd. Euro (Krümmel) von den Betreibergesellschaften gebildet worden. Dies teilt die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 17/1460) des Landtagsabgeordneten Werner Kalinka mit. Für alle deutschen Kernkraftwerke seien bis zum 31. Dezember 2009 insgesamt knapp 28 Mrd. Euro Rückstellungen für den Rückbau der Anlagen und die Endlagerung radioaktiver Abfälle gebildet worden.
Für den Fall, dass die Rücklagen nicht ausreichen, wird der Steuerzahler einspringen müssen. In der Antwort der Landesregierung heißt es: „In der Bundesrepublik Deutschland haben die Kernkraftwerksbetreiber für den mit der Stilllegung ihrer Kernkraftwerke und der Entsorgung verbundenen Aufwand in ihren Bilanzen Rückstellungen gebildet. Die gegenwärtige Praxis der Rückstellungsbildung ist allerdings – wie jüngst auch der Bundesrechnungshof festgestellt hat (vgl. Pressemitteilung des BRH vom 12.04.2011) – durch das Risiko geprägt, dass die für eine geordnete Stilllegung und Entsorgung erforderlichen Finanzmittel möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen, wenn sie gebraucht werden. Dies könnte dann zur Folge haben, dass Lasten der Stilllegung auf die Allgemeinheit zukämen.“
Für das Kernkraftwerk Niederaichbach fielen z. B. von Stilllegung (1974) bis zur Wiederherstellung der „grünen Wiese“ (1995) umgerechnet rund 280 Mio. Euro an Kosten an. Dagegen wurden für den Rückbau des Kernkraftwerks Greifswald (endgültige Stilllegung 1995, „grüne Wiese“ für 2012/2013 geplant) bereits bis heute mehr als 3 Mrd. Euro aufgewendet. Die Rückbaukosten hingen wesentlich von baulichen Gegebenheiten und dem Umfang radioaktiv belasteter Komponenten ab, so die Landesregierung.
Auf die Frage: „Welche Mengen radioaktiver Stoffe sind nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung bei einem Rückbau mindestens aus den jeweiligen Kernkraftwerken zu entsorgen bzw. zu lagern (jeweilige Mindestmenge in Tonnen oder Kilogramm, Art der Stoffe)?“ antwortet die Landesregierung: „Vor dem Rückbau eines Kernkraftwerks müssen zunächst die Brennelemente in das dafür vorgesehene Lager verbracht werden. Der vorgesehene nachfolgende Rückbau sieht nach bisherigen Planungen der Betreibergesellschaften folgende Massen vor:
Kernkraftwerk Krümmel: 329.100 t zu entsorgende Massen
Brunsbüttel: 338.400 t zu entsorgende Massen
Nach Einschätzung der Betreibergesellschaften werden – neben den o. a. abgebrannten Brennelementen – bei jedem der beiden Kernkraftwerke ca. 1,4 % der jeweiligen Massen als radioaktiver Abfall zu entsorgen sein.“