Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, MdL, hält es für angezeigt, Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen zu prüfen. Es gehe um eine Rechtsgrundlage für die Kommunen, mit denen diese selbst für jeweils eng begrenzte Plätze oder Straßen den öffentlichen Alkoholkonsum untersagen können. Die bisherigen Gesetze in Schleswig-Holstein seien hierfür nicht ausreichend. In der Vergangenheit hätten so genannte „Trinkersatzungen“ deswegen keinen Bestand gehabt.
Kalinka: „Es geht hier nicht um pauschale Verbote, sondern um örtlich eng umgrenzte Maßnahmen, die verhältnismäßig sein müssen. In vielen Kommunen gibt es Brennpunkte mit erheblichen Belästigungen und Störungen durch Trinkgelage. Es geht nicht an, dass sich die Menschen dort nicht mehr frei bewegen mögen, nur weil manche es übertreiben. Hier brauchen wir passgenaue Lösungen.“
Kalinka betonte, dass über die örtlich und gegebenenfalls zeitlich befristeten Alkoholverbote in jedem Falle vor Ort durch die Kommunen selbst entschieden werden müsste: „Die Frage, ob ein solches Verbot nötig ist, gehört in die Gemeinde- und Stadtvertretungen. Dort wird öffentlich verhandelt, die Bürger können sich einbringen. Und wenn eine Gemeinde diese Maßnahme wünscht, dann soll sie dies auch umsetzen können. Wo dies nicht gewünscht ist, muss dies nicht sein.“
Als Beispiel, wie eine Rechtsgrundlage aussehen könne, verwies der Abgeordnete auf Sachsen. Dort habe man bereits positive Erfahrungen mit örtlichen Alkoholverboten gemacht und die Landtagsfraktionen von CDU und FDP hätten kürzlich einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, mit dem die diesbezüglichen Vorschriften weiter präzisiert würden. Kalinka: „Was dort gut ist, muss bei uns nicht falsch sein.“
Abschließend verwies der Innenpolitiker darauf, dass der Wunsch nach klaren Rechtsgrundlagen für Alkoholverbote aus den Kommunen selbst an die CDU-Landtagsfraktion herangetragen wurde. Kalinka: „Wir wurden vor allem auch aus Kiel angesprochen, wo sich in manchen Stadtteilen Situationen darstellen, die nicht mehr hingenommen werden sollten.“