Die Zukunft des UKSH (Universitätsklinikum Schleswig-Holstein) steht in der Diskussion. In der vergangenen Landtagssitzung (25. März 2011) stand die Positionierung auf der Tagesordnung. Aus der Debatte:
Werner Kalinka [CDU]:
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat eine sehr ernste Debatte, die wir hier führen. Wir stehen in einem schwierigen Prozess. Das UK S-H hat einen Sanierungsbedarf, und Handeln ist nötig. Es kann eigentlich nicht strittig sein.
Deswegen möchte ich vor allen Dingen den Kolleginnen und Kollegen von der Opposition in Erinnerung rufen, worüber wir heute abstimmen. Es ist mir wichtig. In der Beschlussempfehlung, die uns vorliegt, steht erstens, dass es bis 2015 keine materielle Privatisierung geben wird. Es steht zweitens darin:
„Zugleich unterstützt der Schleswig-Holsteinische Landtag die notwendige Modernisierung des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein, um das Unternehmen zukunftsfähig zu halten und die Arbeitsplätze zu sichern. Dazu kann auch privates Kapital beitragen.“
Vor diesem Hintergrund – Sie kennen den weiteren Punkt – wird Privatisierung nicht als Voraussetzung des Prozesses definiert. Deswegen möchte ich auf die drei Beiträge, die Sie abgegeben haben, kurz eine Antwort geben, denn wir beschäftigen uns auch mit diesem Thema.
Frau Kollegin Spoorendonk, Sie haben gesagt, dass hier Fakten geschaffen würden, die nicht zu korrigieren seien. Das können Sie daraus nicht ableiten. Dies ist ein Markterkundungsprozess mit einem Korridor der Offenheit, der auch beschrieben worden ist.
Herr Kollege Weber, Sie haben gesagt, es seien Punkte, die wir im Auge behalten müssten. Das ist sicherlich richtig, das tun wir auch.
Herr Dr. Tietze, Sie haben dann gesagt, wir wollen gemeinsam versuchen, soweit es geht zu schultern.
Dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf uns schauen, das ist ganz klar. Sie haben ein Recht darauf zu wissen, dass wir uns auch möglichst für sie engagieren.
Deshalb wollte ich an Sie noch einmal sehr ruhig und sehr ernsthaft appellieren, wirklich zu überlegen: Dieser Beschlussempfehlung kann man zustimmen, sie macht nichts starr und fest für die Zukunft in eine Richtung klar. Herr Dr. Tietze, wenn Ihnen daran gelegen ist, in einer offene, möglichst breit getragene Diskussion zu kommen – ich nehme solche Hinweise, wie sie von Ihnen kamen, ernst –, dann würde ich Sie jedenfalls mindestens bitten, noch einmal darüber nachzudenken, ob Sie sich nicht wenigstens enthalten können. Denn das, worüber wir entscheiden, zementiert nichts und legt nichts fest.
(Beifall bei CDU und FDP)