„Landrat Dr. Volkram Gebel soll sich zu seiner Mitverantwortung für die Blomenburg bekennen. Er hat sich entscheidend dafür engagiert, dass das Projekt auf den Weg gebracht wurde. Jetzt zu versuchen, die Verantwortung auf andere zu schieben, ist nicht in Ordnung“, so der Landtagsabgeordnete Werner Kalinka.
Besonders daneben sei es, dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Thomas Hansen Vorwürfe zu machen. Kalinka: „Hansen hat seinerzeit mehr als deutlich gemacht, dass die Risiken des Projektes zu hoch seien und deshalb davon abzuraten sei. Das Mitstimmen im Kreistag erfolgte nur, weil dies damals die deutlich mehrheitliche Meinung der CDU-Kreistagsfraktion war.“
Dr. Gebel, die seinerzeit SPD-geführte Landesregierung mit Wirtschaftsminister Dr. Bernd Rohwer und Amtsvorsteher Peter Wiegner hätten sich maßgeblich für die Blomenburg engagiert. Noch bei der Fördervergabe im Dezember 2004 – zwei Monate vor der Landtagswahl 2005 – habe er – Kalinka – sich von Rohwer öffentlich vorhalten lassen müssen, dass er zur Blomenburg und zum KERN-Verein in zu kritischer Distanz stehe.
Kritische Diskussionen und deutliche Nachfragen habe es später auch während der Bauphase gegeben. Dies gelte auch für die viel zu optimistisch angelegten Aussagen über das Werben von Existenzgründern für die Blomenburg.
Die Blomenburg sei immer wieder als Leuchtturmprojekt gepriesen worden. Wer nicht für sie sei, sei gegen die Wirtschaftsförderung im ländlichen Raum – so sei die Stimmung seinerzeit gelegt worden. Kalinka: „Wenn die Situation nun schon so dramatisch ist, wie sie sich ergeben hat, so sollte man zumindest zu seiner eigenen Verantwortung stehen.“
Vorwürfe an die derzeitige Landesregierung, wie sie von Wiegner erhoben würden, seien unangebracht. Recht müsse Recht bleiben. Der Förderbescheid sei völlig eindeutig. Hochzeitsfeiern und Hotelübernachtungen seien nicht nur nicht zulässig, eigentlich hätte man sich nicht vorstellen können, dass überhaupt eine solche Nutzung stattfinden konnte. Der Abgeordnete: „Da muss sich über Konsequenzen dann auch niemand beschweren. Wer Fördermittel bekommt, hat für die ordnungsgemäße Verwendung zu sorgen. Sonderrechte gibt es nicht und darf es auch nicht geben.“
Es sei auch daran zu erinnern, dass vor gut 10 Jahren versucht worden sei, die Gemeinden des Amtes Selent/Schlesen für die Finanzierung heranzuziehen. Dafür habe Wiegner sich seinerzeit eingesetzt. Eine Gemeinde wie Dobersdorf, die sich dem widersetzt habe, sei dafür auch noch kritisiert worden.