„10 von den 16 Landesparlamenten in Deutschland haben mehr als 100 Abgeordnete. Die Durchschnittsgröße liegt bei 108,7. In Hamburg und Sachsen-Anhalt, wo jüngst gewählt wurde, sind es 121 bzw. 105. Von lauten Debatten über die Größe der Parlamente/Bürgerschaft ist nichts zu hören.
Nicht die Zahl der Abgeordneten entscheidet über das Ansehen eines Parlamentes, sondern die Qualität der Arbeit. Dies gilt auch für Schleswig-Holstein. Das ständige Rufen nach weniger Abgeordneten halte ich für den falschen Schwerpunkt der Debatte.
Der Wähler entscheidet, sein Votum ist zu respektieren. Auch aus dieser Sicht ist es logisch und richtig, die Sollgröße 69 Abgeordnete aus der Verfassung zu streichen: Ein Gebot des Respekts gegenüber dem Wähler.
Es gibt kein Modell, die Zahl der Abgeordneten sicher auf 69 zu begrenzen. Es sei denn, man hätte 69 Wahlkreise und das Mehrheitswahlrecht. Dies will eine breite politische Mehrheit nicht, damit ist das Thema erledigt.
Wesentliche Ursache für mehr Abgeordnete sind das 2-Stimmen-Wahlrecht, schwächer werdende Volksparteien sowie Überhang- und Ausgleichsmandate. Wir haben dazu Vorschläge gemacht, sie waren in diesem Haus nicht mehrheitsfähig. Wir akzeptieren dies und müssen dies tun. Wahlrecht ist immer ein Kompromiss.
Seit Februar 2010 bis zuletzt haben wir intensiv mit gründlichen Anhörungen und Beratungen am Wahlrecht gearbeitet. Wir haben einen Kompromiss auf breiter parlamentarischer Basis geschafft, das Wahlauszählungsverfahren wird geändert, die volle Zahl der Ausgleichsmandate kommt – und haben eben auch die Erkenntnis gewonnen, dass es kein „perfekt planbares“ Wahlrecht gibt.
Das ständige „madig-machen“ von Parlamenten und Politikern ist keine zukunftsgerichtete Antwort.
Im Ergebnis nimmt die Demokratie nur noch weiter Schaden.
Wir brauchen Parlamente und Abgeordnete, die Mut, Vision und Kraft zu politischer Führung und den Blick für die Gesamt-Gesellschaft haben und bereit sind, die nötigen Inhalte festzulegen und umzusetzen.
Und wir brauchen Landtagsabgeordnete, die beim Bürger und vor Ort verankert sind, die die Probleme kennen, die sich stellen und Verantwortung übernehmen. Deshalb muss es bei überschaubaren Wahlkreisen bleiben, 35 sind für das Flächenland Schleswig-Holstein noch hinnehmbar.
„Fair“ (Prof. Behnke), „Größe des Landtages ist nicht entscheidend“ (Prof. Becker), „ Demokratie darf auch mal was kosten“ (Prof. Morlock), so Experten, die auch wir angehört haben zum neuen Wahlrecht.