Landtags-Petitionsausschuss: JVA-Schließung Flensburg fand keine parlamentarische Mehrheit

Der Petitionsausschuss hat am 18.01.2011 folgenden Beschluss gefasst:

„…Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine kurzfristige Entscheidung für eine Schließung der Justizvollzugsanstalt Flensburg keine parlamentarische Mehrheit im Schleswig-Holsteinischen Landtag gefunden hat. Die Landesregierung wurde am 15.12.2010 vom Parlament aufgefordert keine finanzwirksamen Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg einzuleiten. Von Einleitung finanzwirksamer Maßnahmen zur Schließung der JVA Flensburg sowie der JVA Itzehoe ist der Finanzausschuss zu beteiligen.

Diese Entwicklung wird vom Petitionsausschuss ausdrücklich begrüßt. Sie bietet nunmehr Raum, die Wirtschaftlichkeitserwägungen des Justizministeriums parlamentarisch zu überprüfen. Der Petitionsausschuss empfiehlt der Landesregierung, in ihre konzeptionellen Planungen zur Erreichung von Einsparzielen die Betroffenen sowie die im Raum stehenden Alternativen unter Berücksichtigung aller Strafvollzugseinrichtungen im Lande einzubeziehen.

Der Ausschuss teilt die Auffassung der Petenten, dass durch eine Schließung der JVA Flensburg die Resozialisierungsbedingungen durch erschwerte soziale Kontakte zu den Angehörigen sowie den Verlust von Arbeitsplätzen verschlechtert würden. Im Sinne einer möglichst breiten Akzeptanz hält er es zudem für erforderlich, die Entscheidungsfindung für die Betroffenen transparent zu gestalten.

Der Petent der Leitpetition erhält eine Ausfertigung des Beschlusses zur Information über die Art der Erledigung der Petition. Der Ausschuss beschließt, die weiteren Einzelbenachrichtigungen durch Bekanntmachung im Internetportal des Landtages zu ersetzen und stellt die Leitung der Justizvollzugsanstalt Flensburg eine Ausfertigung des Beschlusses zur Verfügung, mit der Bitte, diesen durch Aushang in der Anstalt bekannt zu geben…“

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