Wenn nicht alle Abgeordneten der Regierungskoalition mitstimmten, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki am 13. Dezember 2010 zwei Tage vor der Abstimmung über den Landeshaushalt, sei die Koalition aus CDU und FDP zu Ende.
Einer der entscheidenden Streitpunkte damals: die Küstenschutzabgabe. Dies war ein Vorschlag der sog. Haushaltsstrukturkommission, in der die Regierung und die Spitzen der Koalitionsfraktionen Vorschläge zu Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierung beschlossen hatten. Die Landesregierung legte dem Landtag die Küstenschutzabgabe zur Beschlussfassung vor.
Einige Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion hatten sich schon im November/Dezember 2010 damit nicht anfreunden können. Sie erreichten, dass der Landtag zum Etat 2011/2012 beschloss, dass Alternativen geprüft werden.
Jetzt fordert der FDP-Landesvorsitzende Jürgen Koppelin demonstrativ öffentlich und laut, einen anderen Weg als die Küstenschutzabgabe zu finden, um 4,5 Mio Euro Einnahmen zu erwirtschaften. Bemerkenswert auch die Aussage, er befürchte, dass die Küstenschutzabgabe „ein bürokratisches Monster“ sei. Wäre sie dies jetzt, war sie es auch schon im Dezember 2010.
Wie auch immer:
So falsch und unbedeutsam kann es also nicht gewesen sein, dass der Einführung einer Küstenschutzabgabe schon bei der Haushaltsverabschiedung 2010 durch das Engagement von Abgeordneten ein zumindest vorläufiger Riegel vorgeschoben wurde.
Mancher kommentierte nach der Abstimmung im Landtag, bei den letzten drei Knackpunkte zur Abstimmung – JVA Flensburg, Küstenschutzabgabe, Blindengeld – sei ja wenig nur wenig verändert worden, dies sei alles mehr „kosmetischer“ Natur gewesen. Schon der Petitionsausschuss des Landtages hat dem widersprochen, in dem er im Januar 2011 feststellte, es habe im Dezember bei den Haushaltsberatungen keine parlamentarische Mehrheit für deren Schliessung gegeben und weitere Beratungen seien geboten.
Jetzt die Entwicklung zur Küstenschutzabgabe. Da müssen wohl einige (wenige) noch einmal ihren Kommentar zu 2010 neu schreiben.