Als „Signal für erheblichen Änderungsbedarf“ hat der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Werner Kalinka, die jüngst veröffentlichen Zahlen des Statistikamtes Nord zur Gewaltkriminalität in Schleswig-Holstein und Hamburg bezeichnet.
Kalinka: „Es ist dokumentiert, dass im Jahr 2009 mehr als die Hälfte der Verurteilungen wegen Gewaltkriminalität in Schleswig-Holstein auf das Konto von Jugendlichen und Heranwachsenden gingen.“ Die vorliegenden Zahlen belegten eindeutig, wo die Anstrengungen in der Kriminalitätsbekämpfung ihren Schwerpunkt haben müssten.
Besorgniserregend sei auch der Vergleich mit Hamburg: „Man erwartet eigentlich nicht, dass der Anteil an verurteilten Jugendlichen in Schleswig-Holstein prozentual höher ausfällt, als in Hamburg“, so Kalinka.
Sehr kritisch bewertete der CDU-Politiker die nahezu ausschließliche Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende durch die Jugendgerichte. Kalinka verwies auf § 105 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Diese Vorschrift sehe vor, dass die mitunter deutlich milderen Sanktionsmöglichkeiten des Jugendstrafrechts grundsätzlich nur zur Anwendung kommen sollen, wenn – so der Wortlaut der Norm – „die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand“, oder wenn „es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.“
Hierzu der Abgeordnete: „Das Statistikamt Nord dokumentiert schwarz auf weiß, dass die Schleswig-Holsteinischen Gerichte 98 % aller Heranwachsenden mit Jugendlichen gleichstellen. Das heißt, dass ein Gewaltstraftäter im Alter von 18 bis 20 Jahren nicht ernsthaft befürchten muss, wie ein Erwachsener zur Verantwortung gezogen zu werden. Es ist nicht realistisch, dass man einfach so tut, als gäbe es unter den 18- bis 20-Jährigen praktisch keine vollverantwortlichen Straftäter.“
Der CDU-Abgeordnete machte deutlich, dass man den unabhängigen Gerichten zwar keine andere Rechtsauslegung vorschreiben könne. Es könne allerdings das Gesetz selbst verändert werden. Deshalb seien die Zahlen ein berechtigter Anlass, auf Bundesebene die Diskussion um eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes ernsthaft zu führen.