Freiheit und Eigenverantwortung sind die Grundidee liberaler Politik. Die konsequente Forderung nach Bürokratieabbau und Reduzierung von Vorgaben sind Ziele von Koalitionen „des Aufbruchs“.
Nun gibt es in dieser gedanklichen Stoßrichtung offenbar einen Kurswechsel.
CDU und FDP hatten sich darauf verständigt, dass man den Kommunen künftig freistellen soll, ob sie die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hauptamtlich oder ehrenamtlich ausführen lassen. Ein – wenn auch bescheidener – Beitrag, den Kommunen mehr Entscheidungsräume zu geben. Ein im Frühjahr 2010 erstellter Gesetzentwurf der Fraktionsarbeitskreise „Innen und Recht“ von CDU und FDP war in der Kieler Koalition unstreitig. Dass er dennoch nicht eingebracht wurde, lag vor allem daran, dass der Innenminister diesen Vorschlag bei der 2011 anstehenden Änderung des Kommunalverfassungsrechts mit einbringen wollte und zudem dem „Maßnahmenpaket“ der Haushaltsstrukturkommission nicht vorgegriffen werden sollte.
Nicht nur im Koalitionsvertrag von 2009 hatten CDU und FDP den
Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit versprochen.
Diese politische Linie steht in guter Tradition: So hatten z.B. bereits im Jahr 1993 die Abgeordneten Kubicki und Dr. Klug (FDP) einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der den Kommunen bei den Gleichstellungsbeauftragten die nötige Entscheidungsfreiheit geben sollte (Drucksache 13/1386). Ähnlich lautende Anträge bzw. Gesetzentwürfe zeichneten in der Folgezeit z.B. im Jahr 2005 der FDP-Abgeordnete Hildebrand (Drucksache 16/127) oder für die CDU in 2001 die Abgeordneten Kayenburg, Schlie und Dr. Wadephul (Drucksache 15/657). All diese Vorhaben konnten unter der Regierungsbeteiligung der SPD aber nie durchgesetzt werden.
Seit einiger Zeit entwickelt sich offenbar einiges anders:
Innerhalb der Landesregierung wurde über das Thema – wohl im Dezember – keine Einigung erzielt. Dennoch waren Unions-Fraktions-Innenpolitiker recht erstaunt, zu hören, dies müsse in der Koalitionsspitze entschieden werden. Wo war das Problem?
Am 24. Januar tagte der Koalitionsausschuss der schleswig-holsteinischen CDU und FDP. Die FDP setzte durch, dass bei diesem Thema alles so bleibt, wie es ist. Rot-Grüne Politik ist nun also das Zukunftsmodell – ansonsten bei den Liberalen schon gerne für sich ein „rotes Tuch“ (siehe manche Landtagsdebatte 2010). Die CDU-Abgeordneten erfuhren von dieser Entscheidung einen Tag später.