Das Geodateninfrastrukturgesetz für Schleswig-Holstein kann im Januar 2011 in Kraft treten. Der Innen- und Rechtsausschuß des Landtages hat dem Landtag die Annahme einstimmig empfohlen.
Werner Kalinka: „Die Landesregierung hat inzwischen mitgeteilt, dass durch das neue Gesetz für die Kommunen keine Mehrkosten entstehen. Diese werden vom Land übernommen. Diese Kosten wurden von den kommunalen Spitzenverbänden uns gegenüber auf rd. 1 Million Euro im Jahr beziffert. Deshalb hatten wir noch Beratungsbedarf und dazu ein Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden.“
Das Geodateninfrastrukturgesetz regelt auf der Basis europäischer Vorgaben die Grundlagen und Nutzungen behördlich erhobener Geodaten.